Duisburg. Als Sparkassen-Verwaltungsrat war der Duisburger CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler an der Abstimmung über die „Luxus-Rente“ des ehemaligen Sparkassen-Vorstands Hans Werner Tomalak beteiligt. später war er in dieser Sache auch als Anwalt tätig. Ein Interessenskonflikt?

Der Skandal um die „Luxus-Rente“ für den ehemaligen Sparkassen-Chef Hans-Werner Tomalak war längst öffentlich geworden, da wurde bei dem Ringen um die Einigung einer der Beteiligten plötzlich auch als Rechtsanwalt tätig: Rainer Enzweiler.

Der CDU-Fraktionschef im Stadtrat war zugleich einer der fünf Verwaltungsräte, die im Sparkassen-Hauptausschuss über das später viel diskutierte Ruhegeld abgestimmt hatten. Als die Sparkasse dann mit ihrem Ex-Vorstandsvorsitzenden um eine gütliche Einigung stritt, schaltete sich Enzweiler ein. Nicht als Verwaltungsrat, sondern in seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Ein Interessenskonflikt liegt nahe, schließlich war er direkt und unmittelbar an dem Beschluss beteiligt. Letztlich entsteht dadurch der Eindruck, dass er in seiner beruflichen Tätigkeit von einer Entscheidung profitiert, an der er selbst zuvor als Mitglied des Aufsichtsgremiums mitgewirkt hat.

Verwaltungsrat lehnte erst ab

Öffentlich will sich dazu niemand äußern, ohnehin haben alle Beteiligte in der Causa Tomalak Stillschweigen vereinbart. An der Notwendigkeit des Eingreifens von Enzweiler als Rechtsanwalt scheiden sich aber offenbar die Geister: Er habe in dem Streit entscheidend vermittelt, sagen die Einen. Das hätten auch andere Anwälte geschafft, sagen die Anderen. Rein juristisch gesehen soll der Interessenskonflikt jedenfalls kein Problem darstellen.

Die Juristen beschäftigt an der Sache indes ein ganz anderer Aspekt: Nämlich wie Enzweiler das Mandat überhaupt erhalten hat. Nach NRZ-Informationen traf sich der Verwaltungsrat am 16. September in der Sparkasse an der Königstraße. Im Sitzungssaal in der dritten Etage sollen 18 Mitglieder anwesend gewesen sein, einige fehlten. Auf der Tagesordnung standen nur zwei Themen: Die Mandatierung von Enzweiler und die Rückabwicklung der beschlossenen Renten-Bezüge. Allerdings soll Enzweiler für sein Mandat zunächst gar keine Mehrheit erhalten haben. Zwar gab es nur zwei Gegenstimmen, weil sich aber neun Mitglieder enthielten, gab es keine Mehrheit für den Beschluss.

OB Sören Link griff nicht ein

Das soll allerdings erst aufgefallen sein, als Enzweiler - zu diesem Zeitpunkt bereits in seiner Funktion als Anwalt - über die Rückabwicklung referierte. Schließlich wurde die Abstimmung wiederholt, diesmal allerdings in geheimer Form, die eine knappe Zustimmung brachte. Problematisch ist das Vorgehen gleich aus zwei Aspekten: Zum einen verbietet es sich, in politischen Gremien nach einer bereits getroffenen Entscheidung erneut oder so lange abzustimmen, bis ein gewünschtes Ergebnis da ist. Und zum zweiten ist umstritten, ob das Sparkassen-Gesetz für diesen Fall überhaupt eine geheime Abstimmung zulässt.

Bei der Sitzung saß die ganze Zeit der Oberbürgermeister als Beanstandungsbeamter mit am Tisch. Eingegriffen hatte OB Sören Link allerdings nicht. Nach NRZ-Informationen soll ihm eine schriftliche Aufforderung vorliegen, die erfolgte Auftragsvergabe an Enzweiler zu beanstanden.

Ergebnis steht noch aus

Wie der OB gestern auf NRZ-Nachfrage mitteilte, habe er die besagte Sitzung juristisch überprüfen lassen. „Aus der Überprüfung hat sich kein Grund zur Beanstandung ergeben“, heißt es in einer knappen Antwort. Zu dem Interessenkonflikt will er sich nicht äußern, wie auch nicht zu einer ganzen Reihe weiterer Fragen, die sich aus dem Fall ergeben. Link verweist darauf, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse „nicht öffentlich“ sind, die Inhalte unterlägen der Verschwiegenheitspflicht.

Allerdings wird die Sitzung vom 16. September noch andere Rechtsexperten beschäftigen: Denn auch der Rheinischen Sparkassen- und Giroverband wurde um eine juristische Einschätzung gebeten. Das Ergebnis steht allerdings noch aus.