Duisburg. War es eine Tempo-30-Zone oder galt schon Tempo 50? Über eine Antwort auf diese Frage streitet sich Rechtsanwalt Günter Müllerhötgen mit der Stadt Duisburg. Er wurde hinter der Friedrich-Ebert-Brücke in Ruhrort geblitzt. Aus seiner Sicht aber schon dort, wo Tempo 50 gelte. Die Stadt widerspricht.

Günter Müllerhöltgen ist verärgert. Der in Buchholz lebende Rechtsanwalt (83) wurde in Ruhrort von einem städtischen Radarwagen „geblitzt“. Die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit lautet: Er ist mit 38 km/h in einer Tempo-30-Zone gemessen worden. 15 Euro soll der Senior dafür bezahlen. Doch das sieht er gar nicht ein, weil er seiner Meinung nach in einer Tempo-50-Zone unterwegs war – und somit nicht zu viel auf dem Tacho hatte.

Am Abend des 17. September fuhr Müllerhöltgen von Alt-Homberg kommend über die Friedrich-Ebert-Brücke in Richtung Ruhrort. Um 19.29 Uhr zuckt der rote Blitz des Radarwagens auf. Weil direkt hinter der Brücke eine scharfe S-Kurve folgt, gilt dort auf der Homberger Straße auf Ruhrorter Seite ein Tempolimit von 30 km/h. Ein Zusatzzeichen unter dem runden Schild mit der „30“ zeigt aber an, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die folgenden 150 Meter gilt.

Duisburger will die 15 Euro nicht zahlen

Laut dem Schreiben des Ordnungsamtes, das Müllerhöltgen am 4. Oktober erhielt, sei die Messung vor Hausnummer 15 auf der Homberger Straße erfolgt. „Dieses Haus liegt aber rund 200 Meter hinter dem Tempolimit-Schild“, sagt der Anwalt. „Mein Sohn und ich haben das nachgemessen.“

Auf WAZ-Nachfrage bei der Stadt erklärte das zuständige Ordnungsamt, dass ein Blick in das offizielle Messprotokoll ergeben hätte, dass das betroffene Fahrzeug in einem Abschnitt der Homberger Straße mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde, die 88 bis 118 Meter hinter dem Verkehrsschild lag – also innerhalb des 150-Meter-Korridors, in dem das Tempolimit gilt.

Die Radarwagen müssten ihre Position stets genau bestimmen und protokollieren, damit die Messergebnisse in Streitfällen wie diesem auch vor Gericht offiziell Bestand haben, erklärte Stadtsprecher Falko Firlus. Im Fall Müllerhöltgen wird nun vermutlich eine juristische Auseinandersetzung folgen. Die 15 Euro will der Anwalt jedenfalls nicht widerstandslos bezahlen.