Duisburg. Weil er während der Kehrstunde im Halteverbot parkte, verpasste eine Politesse einem 36-Jährigen ein Knöllchen. Dabei war der Reinigungswagen zu diesem Zeitpunkt schon durch. Dagegen hatte der Duisburger protestiert und sich im Ton vergriffen. Nun landete das Verfahren vor dem Amtsgericht.

Wegen Beleidigung fand sich am Donnerstag ein 36-jähriger Bissingheimer vor dem Amtsgericht wieder. Weil eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes ihn am 22. August 2013 während der „Kehrstunde“ im Halteverbot erwischt hatte, war der Falschparker laut geworden.

„Mein Mandant wohnt in einer Straße, in der man normalerweise parken kann wie man will“, erläuterte der Verteidiger. Nur an einem Tag in der Woche bestehe morgens für zwei Stunden ein absolutes Halteverbot, damit die Straßenreinigungsmaschine ungehindert durchkomme.

Angeklagter ging zum Ordnungsamt, um sich zu entschuldigen

Am Tattag habe der Angeklagte gesehen, dass die Wirtschaftsbetriebe schon durch gewesen seien. Deshalb habe er sein Auto geholt, um es vor der Haustüre mit Leergut zu beladen - als die Wächterin über den ruhenden Verkehr auftauchte.

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„Ich habe ihr die Situation erklärt und sie gebeten, mal ein Auge zuzudrücken“, so der Angeklagte. „Aber die hat so getan als sei ich gar nicht da.“ Im Eifer des Gefechts soll dann der Satz „Hau ab, Alte“ gefallen sein. Er habe selbst gemerkt, dass er sich im Ton vergriffen habe, so der 36-Jährige. „Ich bin zum Ordnungsamt und wollte mich entschuldigen, aber die waren nicht interessiert.“

Verteidiger: „Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel.“

Für die Schandtat flatterte dem bislang völlig unbescholtenen Familienvater ein Strafbefehl über 450 Euro (15 Tagessätze zu je 30 Euro) ins Haus. „Ich bin mir nicht sicher, ob ein solcher Spruch - falls er denn tatsächlich gefallen sein sollte - in einer Stadt wie Duisburg überhaupt eine Beleidigung darstellt“, argumentierte der Verteidiger. „Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel.“

Der Strafrichter war schon der Ansicht, dass der Tatbetstand erfüllt sei. „Aber sicherlich hat die Bezeichnung in punkto Ehrverletzung kein besonderes Gewicht.“ Und überhaupt fand der Richter, dass das Verfahren irgendwie überflüssig sei. „Ich habe wichtigere Fälle“, meinte er Richtung Staatsanwaltschaft.

Die erklärte sich am Ende damit einverstanden, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro an die Opferschützer vom „Weißen Ring“ einzustellen.