Duisburg. Christopher Sapendowski fährt einen nachgemachten Streifenwagen. Weil auf dem Dach ein Blaulicht geleuchtet haben soll, soll er ein Bußgeld bezahlen. Er wehrt sich dagegen vor Gericht: Der Kasten enthalte gar keine Technik. Doch drei Polizeibeamten sind sicher, dass sie das Leuchten gesehen haben.

Runde eins im juristischen Scharmützel um die Frage, ob ein Privatmann einen nachgemachten Polizeiwagen fahren darf (unsere Zeitung berichtete), blieb am Mittwoch vor dem Duisburger Amtsgericht unentschieden: Christopher Sapendowski (24) bat die Richterin, noch weitere Zeugen zu hören.

Begonnen hat die mittlerweile unübersichtliche Geschichte als Jux, aus dem zwei Gerichtsverfahren geworden sind. Darum der Reihe nach: Für 1500 Euro ergatterte der Duisburger einen ausgemusterten Streifenwagen (Vectra B, Baujahr 2001), den er so umrüstete, dass er wieder wie ein Polizeiauto aussieht. Dass er auf dem Dach eine Blaulichtattrappe führen darf, ließ er sich sogar vom TÜV in die Papiere eintragen. „Ich bin der Einzige in Deutschland, dem das gelungen ist“, sagte er am Mittwoch vor Gericht. Dort sagte er auch, seit einigen Monaten versuche die Polizei „mit allen Mitteln, mich aus dem Verkehr zu ziehen“.

Wasserschutzpolizei soll Blaulicht gesehen haben

Angefangen hat die juristische Auseinandersetzung Anfang April am Rhein nahe Orsoy. Einer Bootsbesatzung der Wasserschutzpolizei war an Land ein Blaulicht aufgefallen, steuerte darauf zu, dachte erst, es seien Landkollegen im Einsatz. Per Fernglas konnten sie ausmachen, dass es sich wohl doch um ein Privatfahrzeug handelt. Und sie hätten gesehen, dass das Blinklicht ausgemacht wurde, als sie aufs Ufer zuhielten.

Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht

Neben dem laufenden Bußgeldverfahren hat Sapendowski seinerseits Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Er will erreichen, dass es ihm wieder in die Papiere eingetragen wird, dass er den Lichtkasten auf dem Wagen führen darf.

Nachgemachte Polizeiwagen sind nicht so selten. Es gelten aber einige Spielregeln: Die Folienbeklebung wie ein Streifenwagen ist erlaubt, die silbernen Aufkleber dürfen aber nicht reflektieren und der Schriftzug „Polizei“ bleibt verboten.

Die Quittung dafür: Ein Bußgeldbescheid, erlassen am 27. Mai. 80 Euro soll Sapendowski zahlen für die „missbräuchliche Verwendung“ eines Blaulichts, mit Gebühren 118 Euro, dazu ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Richterin zweifelt Wahrnehmung der Polizisten nicht an

Er legte Einspruch ein, am Mittwoch wurde die Ordnungswidrigkeit verhandelt. Der Autobesitzer erklärte, es könne kein Blaulicht angeschaltet gewesen sein, der Kasten enthalte keine Drehspiegel oder andere Technik, der Kabelzugang durchs Autodach sei zugeschweißt worden, bevor der Wagen verkauft wurde. Auch ein Gutachten, das Sapendowski in Auftrag gegeben hatte, bestätigte: Der Lichtkasten sei ohne Technik und nicht manipulierbar.

Die Beamten sagten aber gleichlautend vor Gericht, sie hätten das Blinklicht über mehrere Minuten gesehen. „Sonst wären wir ja gar nicht an Land gegangen“, so einer der Beamten.

Den Widerspruch zwischen Gutachten und Aussagen der Polizisten musste das Gericht am Dienstag noch nicht auflösen, weil ein weiterer Zeuge gehört werden soll. Erst danach wird entschieden, ob das Bußgeld fürs Blaulichtern bezahlt werden muss. Die Richterin sagte allerdings schon, sie habe „keinen Zweifel“ an der Wahrnehmung der Polizisten.