Für 1500 Euro hat Christopher Sapendowski (24) einen ausgemusterten Streifenwagen ersteigert – und fand, der sollte wieder wie ein Polizeiauto aussehen. Aus dem Jux mit Blaulicht ist mittlerweile Behördenstress geworden. Doch der junge Mann will die Frage ausfechten, ob er seine nachgemachte Streife auch mit Blaulichtkasten auf dem Dach fahren darf oder nicht. Er hat sich eine Anwältin genommen.

Ein solcher Wagen hat „sicher einen gewissen Spaßfaktor“

Der Opel Vectra (Baujahr 2001, die Austauschmaschine hat 70 000 Kilometer auf dem Tacho) war als Streife in Düsseldorf unterwegs, danach als Zivilwagen an der Duisburger Wache Schifferstraße eingesetzt. Im Oktober letzten Jahres kaufte Sapendwoski den Wagen.

Ob er ihn wieder zum Polizeiwagen machen dürfe, fragte er im Januar im Präsidium Duisburg nach. Schriftliche Antwort: Folienbeklebung wie eine Funkstreife ist erlaubt, ein Blaulicht (amtlich „Rundum-Turm-Kombination“, kurz RTK) muss in den Papieren eingetragen und im Straßenverkehr abgedeckt werden. Der Schriftzug Polizei auf dem Wagen bleibt verboten. In der Antwort aus dem Präsidium heißt es auch, dass ein solcher Wagen „sicher einen gewissen Spaßfaktor“ besitze, er aber im Straßenverkehr zu Irritationen und Kontrollen führe.

Der Hinweis war berechtigt: In der ersten Woche auf der Straße bekam Sapendowski neun Mängelkarten. Bezahlt hat er keine: „Das Straßenverkehrsamt wusste, dass es erlaubt ist.“ Im Fahrzeugschein wurde sogar eingetragen, dass die „Blaulichtattrappe mit dem Zulassungsrecht vereinbar“ sei. Sie darf nur nicht funktionieren.

Mit den Kontrollen könne er leben, sagt Christopher Sapendowski. Doch vor zwei Wochen bekam er Post vom Straßenverkehrsamt: Das Auto müsse stillgelegt werden, weil Polizisten das Blaulicht hätten leuchten sehen, was technisch nicht möglich sein darf. Erst wenn der Mangel beseitigt und dies durch einen Gutachter bestätigt sei, dürfe der Wagen wieder auf die Straße.

Sapendowski dagegen bestreitet , mit Tatü Tata auf Tour zu gehen: Der Lichtkasten (für 180 Euro im Internet gekauft) kann abmontiert werden, er ist leer, es gibt keine Drehspiegel und keine Sirene, auf dem Dach des Wagens auch keinen Stromanschluss dafür.

Der junge Duisburger hat sich nun eine Anwältin genommen, will gegen die Stilllegung seines Autos klagen und will die Blaulichtattrappe wieder in die Papiere eingetragen bekommen. Die Juristin sieht gute Chancen auf Erfolg: „Mein Eindruck ist: Stadt und Polizei wollen nicht, dass der Wagen auf der Straße fährt. Aber das entbehrt nach vorläufiger Prüfung jeder Grundlage.“

Bleibt die Frage, warum Christopher Sapendowski unbedingt einen Streifenwagen fahren möchte? Er lacht verschmitzt. „Weil das Spaß macht. Und ich hab’ festgestellt: Sobald ich irgendwo auftauche, hören die Leute auf am Lenkrad zu telefonieren und fahren vernünftig . . .“