Duisburg/Kreis Mettmann/Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die endgültige Entscheidung über die umstrittene CO-Pipeline ans Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Die Münsteraner Richter sehen in dem 2006 vom Landtag verabschiedeten Rohrleitungsgesetz einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum.

Für die Inbetriebnahme der umstrittenen CO-Pipeline zwischen den Bayer-Werken Uerdingen und Dormagen wird es weitere jahrelange Verzögerungen geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) äußerte am Donnerstag erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetztes, das dem Projekt das Gemeinwohl bescheinigte und die Enteignung von privaten Grundstücken für den Bau der Leitung erst ermöglicht hatte. Der 20. OVG-Senat überwies das Gesetz an das Bundesverfassungsgericht. Bis zur Entscheidung in Karlsruhe wurde das Verfahren vor dem OVG ausgesetzt.

Gesetz ist Grundlage für den Bau

„Es kommt maßgeblich darauf an, ob der erste Satz im Rohrleitungsgesetz verfassungsgemäß ist“, begründete der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann den Beschluss. „Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage (...) für die Durchleitung von Kohlenmonoxid (...) zwischen Dormagen und Uerdingen dienen dem Wohl der Allgemeinheit gemäß Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes“, heißt es im Gesetz. Damit habe es sich der NRW-Landtag zu einfach gemacht, glaubt der Senat. Der Bayer-Konzern sei zweifelsohne nicht zum Nutzen der Allgemeinheit tätig, deshalb erfordere die Enteignung von Privateigentum eine wesentlich konkretere Begründung.

„Wir sind der Überzeugung, dass der § 1 des Gesetzes verfassungswidrig ist“, betonte Richter Lechtermann. Die Entscheidung darüber obliegt aber allein den Karlsruher Bundesrichtern. Kippen die Verfassungsrichter das Gesetz, wäre damit auch dem Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) für die Pipeline die rechtliche Grundlage entzogen – durch die Leitung, die im Duisburger Süden quer durch Wohngebiete verläuft, dürfte das giftige Gas wohl niemals transportiert werden.

Fundamentale Sicherheitsbedenken

„Wenn das Gesetz wirksam wäre, würde das für die Planrechtfertigung reichen“, machte der Senat ebenfalls deutlich. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor erklärt, dass sie weder fundamentale Sicherheitsbedenken haben, noch die Wahl der 65,7 Kilometer langen rechtsrheinischen Trasse grundsätzlich infrage stellen würden. Auch mögliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss hält das OVG für heilbar.

Sarah Philipp begrüßt das Urteil

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp begrüßt die Entscheidung des OLG: „Als Abgeordnete, aber auch als Anwohnerin bin ich sehr froh über dieses Urteil.

Das Urteil sei eindeutig. „Ich gehe nicht davon aus, dass jemals Gas durch die CO-Pipeline strömen wird“, so Philipp. Die Bayer AG sollte sich nun endgültig von dem Vorhaben lösen.

„Das ist nicht unser Wunschergebnis, die Entscheidung bedeutet für unser Projekt erneut erheblichen Zeitverlust“, sagte Gabriel Harnier, Leiter der Rechtsabteilung von Bayer Material Science (BMS) nach der Verhandlung. „Positiv ist für uns aber, dass der Senat weder bei der Trassenwahl, noch bei der Sicherheit Bedenken geäußert hat.“

„Hocherfreut“ verließ Erich Hennen, Sprecher der Duisburger „COntra-Pipeline“-Initiative, den Gerichtsaal. „Das ist eine Ohrfeige für die Politik. Wir sind sicher, dass beim Bundesverfassungsgericht das Gesetz gekippt wird.“