Duisburg.. Leser beobachten immer wieder Streifenwagen der Polizei, die verbotenerweise eine durchgezogene Linie überfahren, wenn sie zu ihrer Wache in Duisburg-Buchholz abbiegen. Die Polizei begründet dieses für Erstaunen sorgende Vorgehen mit der Inanspruchnahme eines speziellen Sonderrechts.
„Wenn ein Einsatz dies erfordert, nimmt die Polizei das Sonder- und Wegerecht in Anspruch“, erklärte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Stadtteil-Redaktion. Wir hatten nach den „Verkehrssündern“ unter den Polizisten gefragt, die nach Beobachtung mehrerer Leser immer wieder verbotenerweise die durchgezogene Linie der Düsseldorfer Landstraße überfahren, um links zur Buchholzer Wache einzubiegen.
Auch in der Wache gebe es durchaus dringende Einsätze, die die Nutzung des Wegerechts erforderten, sagt der Sprecher. Er konstruiert den Fall, in dem ein Überfallener in der Wache stehe und man die flüchtigen Täter zügig verfolgen müsse.
Brenzlige Situation
Leser Klaus Czymai schildert allerdings brenzlige Situationen als Folge der Linksabbiege-Manöver: „Es ist dort schon einige Male zu Beinahe-Unfällen gekommen, weil die Polizisten meinen, sie könnten hier trotz durchgezogener Linie zur Wache abbiegen. Die Fahrspuren werden in dem Bereich einspurig, man konzentriert sich auf das Reißverschlussverfahren und plötzlich steht hier ein Polizeiauto“, so Czymai.
Leser Norbert Oho, der wegen der ungünstigen Lage der Wache grundsätzlich Verständnis äußerte, befürchtet die falsche Vorbildfunktion der Uniformierten - nach dem Motto „Wenn die das machen, kann ich das auch“. Darauf angesprochen, versichert der zuständige Wachleiter, dass er die Mitarbeiter anweise, das Sonderrecht nur bei dringenden Einsätzen anzuwenden.