Duisburg. Ein 40-Jähriger stand in Duisburg vor Gericht, weil er auf einem Parkplatz an der Stadtgrenze zu Mülheim angeblich eine junge Frau und deren Ehemann attackiert hatte. Zu beweisen war das aber nicht.

Was sich in der Nacht zum 6. November 2013 tatsächlich auf einem als Straßenstrich bekannten Parkplatz an der Monning ereignete, wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben. Mehr als fraglich war am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht allerdings, dass es so war, wie es die Staatsanwaltschaft einem 40-jährigen Immobilienmakler vorwarf.

Laut Anklage, die von gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ausging, hatte der Mann Streit mit einer 24-jährigen Prostituierten bekommen. Als die Frau ihren in der Nähe in wartenden Mann (34) hinzurief, soll er ihn mit Reizgas besprüht haben. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte die Frau an den Haaren zu Boden gezogen und sie geschlagen haben, bevor er das Paar mit seinem Auto attackierte, wobei er dem 34-Jährigen Prellungen beigebracht haben soll.

Sex für Geld "nur zum Spaß"

Der Angeklagte gab zu, dass er auf dem Parkplatz gewesen sei und dass es Streit gab. „Aber die haben mich mit Pfefferspray attackiert.“ Der Mann habe ihm Schläge angedroht. „Ich wollte einfach nur weg.“ Was nicht ganz einfach gewesen sei, weil die Zeugen sich ihm in den Weg gestellt hätten.

Die angeblich Geschädigten hinterließen einen seltsamen Eindruck. Die 24-Jährige berichtete, der Angeklagte habe sie zum Sex überredet. „Nein, ich gehe nicht anschaffen. Ich mache das nur zum Spaß.“ Ein Spaß, für den sie 25 Euro verlangt hatte. Der Angeklagte sei sauer geworden, weil sie Dinge nicht tun wollte, die nicht abgesprochen gewesen seien. „Er hat mich gepackt und mir Schläge angedroht.“ Sie griff zum Handy.

Verfahren endete mit Freispruch

Der in der Nähe wartende, um nicht zu sagen aufpassende Ehemann, griff eigenen Worten nach sofort ein. Die Aussagen beider Zeugen klangen allerdings seltsam gleich. Und verblüffenderweise wichen sie an genau den selben Stellen von früheren Darstellungen gegenüber der Polizei ab. „Vielleicht irre ich mich da auch“, entschuldigte sich der 34-Jährige. „Es gab ja mehrere solcher Vorfälle.“

Staatsanwalt wie Verteidiger brauchten nur wenige Sätze für ihre Schlussvorträge. Das Schöffengericht musste nicht lange beraten, bevor der allseits geforderte Freispruch verkündet wurde. So bemerkenswert wie das gesamte Verfahren waren auch die letzten Worte des Angeklagten: „Ich finde das alles nicht schön.“