Duisburg.
Nie hätte eine 54-jährige Meidericherin es für möglich gehalten, dass ihr Mann gewalttätig werden könne. Doch als sie ihn Anfang Januar ein zweites Mal zu verlassen drohte, griff der 53-jährige Schlosser zu einem Messer mit 19 Zentimeter Klingelänge und stieß es ihr in die Brust. Vor dem Amtsgericht kam der Mann gestern mit einer milden Strafe davon, wofür er sich vor allem beim Opfer bedanken kann.
Nach mehr als 20 Jahren Ehe, dem Bau eines gemeinsamen Hauses und der Erziehung eines gemeinsamen Sohnes, hatte sich die Frau einem neuen Mann zugewandt. Sie verließ die Wohnung für mehrere Monate. Zwei Tage vor der Tat kehrte sie zu ihrem Gatten zurück. Der hoffte darauf, dass alles noch einmal gut werden würde. Doch dann tat er etwas, was er noch nie getan hatte: Er las die Textnachrichten auf dem Handy seiner Frau. Und ihm wurde schlagartig klar, dass sie sich mit dem neuen Freund versöhnt hatte und ihn erneut verlassen würde.
Unter dem Einfluss von Alkohol griff der Mann zum Messer. „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich auch kein anderer haben“, waren seine Worte, als er zustach. In der gleichen Sekunde sei ihm klar geworden, was er angerichtet habe, so der Angeklagte. Verzweifelt bat er seine Frau um Verzeihung, versuchte ihr zu helfen. Doch die Verletzte, die krankheitsbedingt Blutverdünnungsmittel nehmen muss, zog die Flucht vor.
Zum Glück für alle Beteiligten hatte der Stich die Lunge und andere lebenswichtige Organe knapp verfehlt. Geblieben sind bei der Verletzten vor allem seelische Narben. „Er war noch nie gewalttätig“, so die inzwischen in Scheidung lebende Zeugin, die ihren Mann vor dem Schöffengericht in einem insgesamt guten Licht erscheinen ließ. „Ich will nicht, dass er groß bestraft wird. Ich will nur, dass die ganze Sache endlich vorbei ist.“
Worte, die die Staatsanwältin beeindruckten. Die Tat sei aus einer hoch emotionalen Situation entstanden, fasste sie den Fall zusammen. Angesichts der ungewöhnlichen Gesamtumstände reiche ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe. Eine Sichtweise, der sich am Ende auch das Gericht anschloss: Eine zweijährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 500 Euro an seine Noch-Ehefrau zahlen.