Duisburg. Als eine 49-jährige Reinigungsfachkraft im Oktober 2013 auf dem Weg zur Arbeit in einem Duisburger Bordell war, wurde sie von einem fremden Mann angegriffen. DNA-Spuren auf dem Schal der 49-Jährigen deuten auf einen vorbestraften Sexualtäter, doch die Beweislage ist alles andere als üppig.
Todesangst durchlebte am frühen Morgen des 6. Oktober 2013 eine 49-jährige Frau. Auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz als Reinigungskraft in einem Bordell an der Vulkanstraße wurde sie am Sonnenwall von einem Unbekannten von hinten am Hals gepackt und in ein Gebüsch gezerrt. Dem Eingreifen eines zweiten Mannes verdankt die Frau, dass sie mit Prellungen davonkam. Als mutmaßlicher Täter muss sich seit gestern ein 37-Jähriger wegen versuchter sexueller Nötigung vor dem Landgericht verantworten.
DNA-Material, das sich auf einem Schal der 49-Jährigen fand, führte auf die Spur des Angeklagten. Als die Spurenexperten vom LKA die Signatur eingaben, gab es einen Treffer: Der Angeklagte befand sich als einschlägig vorbestrafter Sexualtäter bereits in der zentralen DNA-Kartei des Bundeskriminalamtes.
Beweislage ist alles andere als üppig
Der Angeklagte schweigt zu dem Vorwurf. Der Mann hat elf Vorstrafen, saß wegen zwei Sexualdelikten bereits mehrere Jahr hinter Gittern. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm nicht nur eine weitere Strafe, sondern auch die zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung.
Doch die Beweislage ist alles andere als üppig. Eine Expertin des Landeskriminalamtes wollte gestern nicht ausschließen, dass die DNA auch indirekt übertragen worden sein könne.
Schwierigkeiten im Verfahren
Und die Zeugin, die seit dem Vorfall unter Angstzuständen leidet und sich kaum noch auf die Straße traut, kann den Täter nicht identifizieren. Aus lauter Angst habe sie den Mann nicht angesehen, so die 49-Jährige. Der zweite Mann, der sie rettete, habe mit ihm in einer osteuropäischen Sprache, möglicherweise Rumänisch oder Bulgarisch gesprochen. Der Angeklagte jedoch ist Türke.
Verkompliziert wird das Verfahren außerdem durch Streit um ein psychiatrisches Gutachten: Die Verteidigerin beantragte, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Das ursprünglich nur für gestern geplante Verfahren wird nun in der kommenden Woche fortgesetzt.