Duisburg. Ältere Menschen sollen sich die drei Duisburger, ein Bocholter und ein Lünener bewusst als Opfer ausgeguckt haben. Bei 20 Taten, bei denen sie sich als Mitarbeiter einer Telefongesellschaft oder eines Kabelnetzbetreibers ausgaben, sollen sie rund 30.000 Euro und Schmuck erbeutet haben.
Für eine besonders verwerfliche Masche des Trickbetruges müssen sich seit Montag fünf Männer im Alter zwischen 22 und 53 Jahren vor dem Landgericht verantworten. Ältere Menschen sollen sich die drei Duisburger, ein Bocholter und ein Lünener bewusst als Opfer ausgeguckt haben. Bei insgesamt 20 Taten sollen sie rund 30.000 Euro an Bargeld und Schmuck erbeutet haben.
Laut Anklage sollen die fünf Männer in wechselnder Täterschaft unterwegs gewesen sein. Stets sollen sie aber zu Dritt gewesen sein und mit verteilten Aufgaben gearbeitet haben: Sie gaben sich als Mitarbeiter einer Telefongesellschaft oder eines Kabelnetzbetreibers aus und verschafften sich so Zugang zu Wohnungen von Rentnern.
Die zwei Anklageschriften, die einen Zeitraum von September 2013 bis Januar 2014 abdecken, geht davon aus, dass ein Angeklagter die Wohnungsinhaber ablenkte, während ein Komplize die Räume durchsuchte und Bargeld und Schmuck an sich nahm. Der dritte Mann soll unterdessen im Auto gewartet haben, damit das Trio notfalls schnell flüchten konnte.
Meist waren es herumliegende Geldbörsen und der Schmuck aus dem Nachttischchen oder dem auf der Kommode abgestellten Schmuckkästchen, den die Diebe mitgenommen haben sollen: Uhren, Halsketten, Armreife und Eheringe, die meist deutlich mehr ideellen als materiellen Wert hatten.
Die Bande soll bundesweit operiert haben. Die Anklage listet Kassel, Erfurt, Göttingen, Paderborn, Bad Lippspringe, Kleve, Leverkusen, Recklinghausen, Langenfeld und Krefeld als Tatorte auf. Auffallend: Ihre Heimatorte ließen die Täter ganz offenbar bewusst aus. Insgesamt sollen die fünf Männer Schmuck und Bargeld von rund 30.000 Euro erbeutet haben.
Zwischen den am Verfahren beteiligten Juristen wurden ausführliche Rechtsgespräche geführt. Ergebnis war eine Verständigung, die vier Angeklagten für den Fall eines glaubhaften und umfassenden Geständnisses - je nach Anzahl der Tatbeteiligung, des Schadens und der Vorstrafen - Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren zusichert. Dem Angeklagten mit dem geringsten Tatbeitrag bleibt eine Bewährungschance.
Ein Urteil soll voraussichtlich Ende des Monats gesprochen werden.