Duisburg.

Der Bund der Steuerzahler NRW hat die „Terrassengebühren“ verglichen, die Wirte zahlen müssen, wenn sie auf städtischen Flächen Tische und Stühle für Gäste aufstellen. Duisburg liegt mit einem Tarif von vier Euro pro Quadratmeter und Monat in besten Lagen unter dem Landesdurchschnitt von 4,42 Euro.

Außengastronomie gilt als „Sondernutzung“ – neben vielen anderen Zwecken, für die Wege und Plätze in Anspruch genommen werden. 24 Positionen listet die Duisburger Gebührentabelle auf, kostenpflichtig sind etwa Werbeanlagen, Telefonzellen, Briefkästen oder Warenautomaten, zahlen müssen Zirkusse und Kirmesbuden, Bierzeltbetreiber und Baufirmen (etwa für Gerüste, Container, Straßensperrungen).

Die Gebührentabelle für Sondernutzungen unterscheidet viele Kostenposten in drei Zonen. In der Innenstadt schreibt die Stadt Wirten pro Quadratmeter und Monat vier Euro Gebühr auf den Deckel, in guten Lagen der Stadtteile zwei, ansonsten nur einen.

Eine sichere Einnahmequelle

Anders als in Mülheim, wo die Politik die Gastro-Tarife gerade nach Protesten von Innenstadtwirten gesenkt hat, sei die Gebühr in Duisburg unstrittig. „Das ist hier kein Thema“, sagt Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Nordrhein.

Trotzdem ist die Gebühr eine gute und wachsende Einnahmequelle der Stadt: 1,4 Millionen Euro brachte sie 2013 in die Stadtkasse, drei Jahre zuvor waren es noch 870.000 Euro – für alle Gebührenfälle allerdings, nicht nur von Wirten.

Auch wenn es in Duisburg keine Auseinandersetzungen gibt, fordert der Steuerzahlerbund die Städte auf, grundsätzlich auf die Terrassengebühr zu verzichten. Die große Spannbreite (Bonn 10 € je Monat und Quadratmeter, Iserlohn 0 €) lege nahe, dass die Gebühr für Städte nur eine „willkommene Einnahmequelle“ sei.

Zu bedenken sei dabei auch, dass das Rauchverbot immer mehr Gäste vor die Türen der Lokale treibe, Wirte also aufs Draußengeschäft angewiesen sind. Und letztlich kalkulierten die Gastronomen die Gebühr in ihre Preise ein: „Dann wird der Cappuccino unterm Sonnenschirm zu einem teuren Vergnügen“, so der Bund der Steuerzahler. Für die Gäste, nicht die Gastwirte . . .