Für Werbung im öffentlichen Raum muss eine so genannte Sondernutzung beantragt werden. Notwendig wird er für Werbemittel wie Großplakate, Mastwimpel, Fahnen und Schilder.
Die Gebühren und Kosten sind online auf der städtischen Homepage abrufbar.
Für Werbung im öffentlichen Raum muss eine so genannte Sondernutzung beantragt werden. Notwendig wird er für Werbemittel wie Großplakate, Mastwimpel, Fahnen und Schilder.
Die Gebühren und Kosten sind online auf der städtischen Homepage abrufbar.