Duisburg.

Diesen Monat ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Es ist der Versuch, heimliche Geburten, Aussetzung oder gar die Tötung von Neugeborenen zu verhindern. In NRW werden nach Angaben von Pro Familia jährlich rund 20 Kinder ausgesetzt oder in einer Babyklappe abgelegt. In Duisburg wird laut Jugendamt pro Jahr etwa ein Kind in der Babyklappe im Helios St. Johannes-Hospital abgegeben. Diese Kinder werden nie die Möglichkeit haben, etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Und da setzt das neue Gesetz an, es will einen „Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Frau und dem Recht auf Herkunftswissen des Kindes herstellen“, erklärt Ulrike Stender, Leiterin der Evangelischen Beratungsstelle Duisburg/ Moers.

Die Diplom-Psychologin hat den Werdegang des Gesetzes über zweieinhalb Jahre begleitet als Mitglied des Bundesvorstandes der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung. Und ihre Kollegin Iris Jares hat jetzt als eine von 20 Expertinnen bundesweit die erste Pilot-Fortbildung dazu mitgemacht. Die beiden Expertinnen wissen, dass eine vertrauliche Geburt „sicher nicht das Optimum dessen ist, was für den Start ins Leben ideal wäre“, so Stender. Aber sie sei eine Chance, verhüte Schlimmeres. Wie sie angenommen wird, müsse man abwarten. Gerechnet werde mit bundesweit 100 Frauen, für die so eine vertrauliche Geburt in Frage komme. Dem gegenüber stehen 50 bis 70 Kindstötungen mit einer ungewissen Dunkelziffer.

Ein Recht auf Beratung zu allen Fragen der Schwangerschaft

Der schwierigste Part für die Beraterinnen ist, überhaupt in Kontakt mit den Frauen zu kommen. Sie seien oft in psychischen Extremsituationen, negierten ihre Schwangerschaft lange. Dabei haben alle Schwangeren ein Recht auf Beratung zu allen Fragen der Schwangerschaft – kostenfrei und auf Wunsch anonym. Wird keine andere Lösung gefunden, etwa eine Adoption, dann kann die vertrauliche Geburt im Krankenhaus oder bei einer Hebamme vorbereitet werden. So kommt das Kind medizinisch gut betreut zur Welt. Der Name der Mutter wird versiegelt beim Bundesamt für familien- und zivilrechtliche Aufgaben verwahrt, bis das Kind 16 Jahre alt ist. Will die Mutter dann noch ihre Anonymität wahren, muss das Familiengericht abwägen zwischen den Interessen und entscheiden.

In der Evangelischen Beratungsstelle Duisburg/ Moers werden jährlich rund 1000 Frauen beraten. Drei Viertel nehmen allgemeine Hilfen in Anspruch, wozu psychosoziale Hilfen ebenso gehören wie sozialwirtschaftliche Beratung zu Themen wie Unterhalt. Ein Viertel macht die Schwangerschaftskonfliktberatung aus.