Duisburg. Branco Barisic, Eigentümer der als Problemhaus bekannt gewordenen Immobilien in Rheinhausen, hat den Prozess gegen die Stadtwerke Duisburg verloren. Er muss dem Versorgungsunternehmen 47.300 Euro zahlen. In dem Zivilprozess am Landgericht ging es um offene Rechnungen für Strom, Wasser und Fernwärme.
Mit einem eindeutigen Ergebnis endete am Donnerstag vor dem Landgericht die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerken Duisburg und Branco Barisic, dem Eigentümer der sogenannten „Problemhäuser“ in Rheinhausen. Barisic muss 47.300 Euro an die Stadtwerke Duisburg zahlen.
Rückstand beläuft sich auf 47.300 Euro
Das Versorgungsunternehmen hatte den Eigentümer der zu traurigem Ruhm gelangten und inzwischen weitgehend leer gezogenen Immobilien an der Beguinenstraße und In den Peschen auf Zahlung von rund 52.000 Euro verklagt. Die Summe war zwischen 2009 und 2013 in den Immobilien Barisics aufgelaufen, zu denen auch Häuser im Umfeld des Hochfelder Rotlichtmilieus gehören.
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Etwa die Hälfte des aufgelaufenen Rechnungsbetrages entfiel auf Gemeinschaftsstrom, Wasser und Fernwärme, der große Rest auf viele kleine Rechnungen von Gas- und Wasserzählern einzelner Wohnungen. Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt, wobei gegenüber der eingeklagten Summe lediglich rechnerische Ungenauigkeiten nach unten korrigiert wurden.
BGH sieht Vermieter gegenüber Versorger in der Pflicht
In einigen Fällen, in denen die Wohnungsverwaltung Barisics offenbar zweifelsfrei signalisiert hatte, die Energie- und Wasserkosten für einzelne Wohnungen nach der formalen Abmeldung der bisherigen Mieter übernehmen zu wollen, war die Sache für das Gericht ohnehin klar.
In vielen weiteren Fällen, in denen es nach der Abmeldung der bisherigen Mieter keine weitere Reaktion seitens des Vermieters gegeben hatte, aber weitere Kosten angefallen waren, verwiesen die Richter auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Danach steht ein Vermieter grundsätzlich gegenüber dem Versorger in der Pflicht, wenn sich der bisherige Mieter abgemeldet hat und danach in den Wohnungen weiter Energie und Wasser - durch wen auch immer - entnommen werden.
Barisic hatte sich durch seine Prozessvertreter damit zu rechtfertigen versucht, die Schuld für das Chaos liege bei einer privaten Wohnungsverwaltungsgesellschaft. Von mangelnder Legitimation der Verwalterin, groben Fehlleistungen und sogar Unterschlagung war beim ersten Prozesstag im März die Rede gewesen. Die Stadtwerke hätten es versäumt, ihn rechtzeitig zu warnen und ihn in die Schuldenfalle tappen lassen, so der Vorwurf des Beklagten.
Klare Worte des Gerichts
Doch diese Argumente ließen die Richter nicht gelten: Es sei Aufgabe des Eigentümers, nicht etwa der Stadtwerke, sich um die Immobilien zu kümmern und für eine funktionierende Wohnungsverwaltung zu sorgen. Mit der selben Begründung wies die Zivilkammer auch eine Gegenklage Barisics ab. Der hatte von den Stadtwerken als Schadenersatz 50.000 Euro verlangt und dreist gefordert, das Unternehmen solle es künftig unterlassen, von ihm Geld für Wohnungen zu verlangen, deren frühere Mieter schlicht die Rechnungen nicht bezahlt hätten.