Duisburg. Ein 52-jähriger Duisburger muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Er soll seine getrennt lebende Frau auf offener Straße mit neun Messerstichen getötet haben. Kurz vor der Tat hatte die Frau eine gerichtliche Verfügung erwirkt, laut der sich ihr Ehemann ihr nicht mehr nähern durfte. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Gerade noch hatte sich ein Rentnerehepaar beim Blick aus dem Fenster seiner Wohnung an der Holunderstraße in Wanheimerort gefragt, warum sich ein Mann auf der gegenüberliegenden Straßenseite hinter einer Mauer duckte. Im nächsten Moment sprang der hervor und attackierte eine vorübergehende Frau mit einem Messer. Durch neun Stiche verletzt starb die 52-Jährige. Für die Tat vom 2. Februar steht seit Mittwoch der 52-jährige Witwer der Getöteten vor dem Landgericht.

Die Anklage geht von Mord aus. Heimtückisch habe sich der Angeklagte gegen 12. 30 Uhr versteckt und die sich keines Angriffes versehende Frau dann tödlich verletzt.

Der Angeklagte selbst schwieg zu dem Vorwurf. Durch seinen Verteidiger ließ er eine kurze Erklärung vortragen: „Es trifft zu, dass ich meine Frau getötet habe. Ich bin schockiert über mich selbst und bedaure das Geschehene zutiefst.“ Als ihm klar wurde, was er getan hatte, habe er sich sofort zur Polizei begeben. Unterwegs hatte der 52-Jährige offenbar noch einige verdutzte Wanheimerorter nach dem Weg zur Polizei gefragt. Er müsse sich dort stellen, weil er seine Frau getötet habe. Nachfragen wollte der Angeklagte nicht beantworten.

Zeugen konnten die tödlichen Stiche nicht sehen

Das Rentnerehepaar, das Zeuge des Geschehens geworden war, ließ am Mittwoch wenig Zweifel daran, dass der Angeklagte heimtückisch handelte. „Er stand die ganze Zeit auf der anderen Straßenseite an der Schule“, so die 67-jährige Zeugin. „Dann hat er sich plötzlich hinter der Mauer geduckt“, erinnerte sich ihr Mann. „Eine Frau näherte sich. Da sprang er hervor und fuchtelte mit dem Messer .“ Die Frau habe geschrien und sei davongelaufen. „Er hinterher.“ Die tödlichen Stiche konnten die Zeugen nicht sehen. „Aber kaum eine Minute später kam der Mann wieder vorbei. Er ging schnell und hatte den kleinen Hund dabei, den die Frau vorher führte.“

Das Opfer habe keine Lebenszeichen mehr von sich gegeben, so der 67-jährige Rentner. Wiederbelebungsversuche von Polizisten und kurz danach von Rettungssanitätern blieben erfolglos. Ein Stich hatte die Körperhauptschlagader der 52-Jährigen getroffen. Innerhalb kürzester Zeit war sie verblutet.

Die getötet Frau hatte sich einige Zeit zuvor vom Angeklagten getrennt. Es gab heftige Auseinandersetzungen des Paares, das eine gemeinsame Tochter hat. Kurz vor der Tat hatte die 52-Jährige eine gerichtliche Verfügung erwirkt, laut der sich ihr Ehemann ihr nicht mehr nähern durfte. In früheren Aussagen hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben, er sei von seiner Frau psychisch fertig gemacht und gedemütigt worden.

Für das Verfahren sind in den kommenden zwei Wochen fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.