Duisburg. Weil er einen 41-jährigen Polen im vergangenen Jahr zusammengeschlagen hat, muss ein 26-Jähriger Obdachloser für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Motiv war ein vorhergegangener Diebstahl. Das ebenfalls obdachlose Opfer hatte dem rumänischen Täter seine Papiere gestohlen.

Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz der Prozess gegen einen 26-jährigen Rumänen. Wegen schwerer Körperverletzung muss der Mann sechseinhalb Jahre hinter Gitter. Am 5. September 2013 hatte er an der Unterstraße in der Altstadt einen 41-jährigen Polen zusammengeschlagen.

Er zog das mit 3,7 Promille alkoholisierte und kaum noch zur Gegenwehr fähige Opfer in ein Gebüsch und schlug dann so lange auf Kopf und Brust des Mannes ein, bis der zu Boden ging. Danach trat der Angeklagte mindestens zwei Mal mit voller Wucht in das Gesicht des 41-Jährigen. Der Geschädigte erlitt Gesichtsknochenbrüche und eine Hirnblutung. Als Folge der Tat ist seine linke Körperhälfte gelähmt. Der 41-Jährige ist auf einen Rollstuhl angewiesen.

Den Pass vor seinen Augen verbrannt

Der Tat war eine Auseinandersetzung im Trinker- und Obdachlosenmilieu vorausgegangen. Offenbar hatte es am Abend des 4. September an einem in der Szene beliebten Treffpunkt an der Kuhstraße mehrere Einsätze der Polizei wegen Körperverletzungsdelikten gegeben, an denen der Angeklagte beteiligt war. Der landete kurzzeitig mit einem blauen Auge im Krankenhaus.

Anlass für die Streitigkeiten war offenbar der Diebstahl eines Rucksackes gewesen, in dem sich die Papiere des seit vier Jahren auf der Straße lebenden Angeklagten befanden. Zu später Stunde machte der 26-Jährige dann den Polen als Täter aus. Gegen 2 Uhr hatte er den 41-Jährigen auf der Unterstraße angeschrien, er wolle seine Ausweise wieder. Der Mann habe daraufhin den Pass vor seinem Augen verbrannt, so der Angeklagte. Das habe ihn so wütend gemacht, dass er sein Gegenüber krankenhausreif schlagen wollte.

Der 26-Jährige hatte zunächst die Schläge gestanden, die Tritte aber geleugnet. Angesichts erdrückender Beweise gab der in Deutschland bislang nicht vorbestrafte Mann gestern kurz vor Ende der Beweisaufnahme auch noch die Tritte zu. Das Geständnis wirkte sich deshalb nur noch geringfügig zu seinen Gunsten aus. Strafschärfend wertete die Strafkammer dagegen die Folgen der Tat, die „für den Geschädigten verheerend waren“, so der Vorsitzende.