Duisburg. Es bewegt sich was bei der Duisburger Hafen AG: Deren Aufsichtsrat kann den Vorstand der Hafengesellschaft künftig deutlich kürzer an die Leine nehmen. Für eine entsprechende Änderung der Unternehmenssatzung hat der Stadtrat jetzt mit breiter Mehrheit grünes Licht gegeben.
„Die Übertragung der Aktien bedarf der Zustimmung der Gesellschaft und einer Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrates“, hieß es bisher in der Satzung. In der neuen Fassung hat allein der Aufsichtsrat das Sagen, wenn Aktien verkauft werden. Davon gehören zwei Drittel dem Land NRW, ein Drittel der Stadt Duisburg, nachdem der Bund sich von seinem Drittel getrennt hatte.
Es sei „unüblich“ begründet Stadtkämmerer Dr. Peter Langner die Änderung, dass „Angestellte mitentscheiden können, ob ein Gesellschafterwechsel stattfindet“. Mit den Angestellten ist der Hafen-Vorstand gemeint.
Bedenken nur von Grünen
Auch bei der Verwendung des Hafen-Gewinns hatte die Hafen-Chefetage bisher ein wichtiges Wörtchen mitzureden. Es sei aber im Interesse der Eigentümer, Dividenden zu erzielen, erklärt Langner, die Stadt Duisburg habe im Haushaltssanierungsplan bereits „gewisse Einnahmen“ stehen. Mittel für notwendige Investitionen werde die Hafengesellschaft aber auch weiterhin haben.
Bedenken gegen die Satzungsänderungen äußerte in der Ratssitzung allein Claudia Leiße von den Grünen, die fürchtet, Hafenanteile könnten künftig auch ohne Zustimmung des Duisburger Rates den Besitzer wechseln. Die Sorge teilt Langner nicht. Im zwölfköpfigen Aufsichtsrat werde es keine Zweidrittelmehrheit gegen Stadt und Arbeitnehmer geben. Das Land komme auf maximal sieben Vertreter in diesem Gremium, die Stadt auf mindestens zwei, meist aber drei und die Arbeitnehmerseite auf vier.
Auch sei der Erwerb der Bundesanteile mit breiter Mehrheit im Landtag erfolgt. Das gibt Langner Sicherheit, dass sich am Hafen-Engagement des Landes so schnell nichts ändert.