Duisburg. Ein Polizist musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Duisburg verantworten. Im Eifer des Gefechts hatte er mit dem Schlagstock einen Kollegen verletzt, als er einen Samurai-Schwerter schwingenden Angreifer festnahm. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt.
Dass einem Polizisten vorgeworfen wird, bei einem Einsatz überreagiert zu haben, kommt gelegentlich vor. Dass ein Beamter sich außerdem dafür verantworten muss, dass er im Eifer des Gefechts auch einen Kollegen verletzte, ist dagegen ziemlich ungewöhnlich. Mit dieser Kombination musste sich Mittwoch das Amtsgericht Stadtmitte auseinander setzen.
Körperverletzung im Amt und fahrlässige Körperverletzung warf die Anklage einem 53-jährigen Beamten vor. Auslöser war ein nicht minder ungewöhnliches Geschehen, bei dem im Mai 2011 ein psychisch gestörter Mann Samurai-Schwerter schwingend durch Rheinhausen lief, Passanten attackierte und sich in seiner Wohnung verbarrikadierte.
Operation und dreieinhalb Monate Dienstunfähigkeit
Als er aufgab und so den Auftritt eines Sonder-Einsatz-Kommandos überflüssig machte, soll der 53-Jährige bei der Festnahme mit einem privat beschafften Teleskop-Schlagstock zugeschlagen haben, obwohl der Beschuldigte schon überwältigt war. Dabei schlug er versehentlich auch noch einem Kollegen auf die Hand: Dem 49-Jährigen wurde ein Finger gebrochen. Eine Operation und dreieinhalb Monate Dienstunfähigkeit waren die Folge.
Bereits im April 2013 hatte das Amtsgericht diesen Fall anverhandelt. Doch die näheren Umstände des Geschehens konnten auch im gestrigen zweiten Anlauf nicht aufgeklärt werden. Nur, dass es in dem engen Wohnungsflur zu einer tumultartigen Auseinandersetzung mit dem sich wehrenden Randalierer gekommen war, stand am Ende fraglos fest.
Drei voneinander abweichende Versionen
Der Angeklagte, der verletzte Polizist und ein dritter Beamter lieferten drei voneinander abweichende Versionen des Geschehens ab. Der Angeklagte gab an, er habe die ersten Schläge gesetzt, als der Festzunehmende noch auf den Beinen stand. Sein Kollege schilderte das ganz anders: Es sei unnötig gewesen, noch weiter auf den schon am Boden liegenden Mann einzuschlagen. Der dritte Beamte hielt die Gewaltwanwendung für durchaus gerechtfertigt. Während der Angeklagte sich an den Satz „Person ist sicher“ nicht erinnern konnte, wussten die anderen Zeugen nicht mehr genau zu sagen, wann die Worte gefallen waren - und ob der Angeklagte sie im Tumult überhaupt hören konnte.
Die Prozessbeteiligten kamen rasch überein, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.