Duisburg. Ein Duisburger Polizist soll bei einem Einsatz in Rheinhausen einen nicht erlaubten Teleskopschlagstock eingesetzt haben. Der 53-Jährige wollte damit wohl einen Mann stoppen, der mit einem Samurai-Schwert durch die Stadt lief. Dabei verletzte er versehentlich einen Kollegen. Nun steht der Polizist vor dem Amtsgericht.
Ein Mann, der mit einem Samurai-Schwert herumlief und Passanten verletzte, sorgte am 14. Mai 2011 bei den bereits durch diverse Schießereien beunruhigten Anwohnern der Annastraße in Rheinhausen für weitere Aufregung. Polizisten konnten den heute 42 Jahre alten Mann schließlich in seiner Wohnung überwinden, ohne dass ein Sondereinsatzkommando eingreifen musste.
Genau bei diesem Einsatz soll ein 53-jähriger Beamter einen privaten Teleskopschlagstock eingesetzt haben. Und damit nicht genug, soll er damit versehentlich auch noch einen Kollegen getroffen und ihm einen Finger der rechten Hand gebrochen haben. Wegen Körperverletzung im Amt steht der 53-Jährige nun vor dem Amtsgericht Duisburg.
Verletzter Polizist erstattete Strafanzeige gegen Kollegen
Beim ersten Verhandlungsversuch am Dienstag gab er zu, sich privat einen Teleskopschlagstock beschafft zu haben. „Die normalen Gummiknüppel konnten wir nicht mehr in die neue Uniform stecken. Es gab dafür keine Tasche mehr.“ Einige Kollegen hätten stattdessen die schwere Dienst-Taschenlampe eingesetzt. Andere hätten sich einen ausziehbaren Schlagstock besorgt, weil man den gut habe einstecken können.
Am Tattag will der Angeklagte die für den Dienst nicht erlaubte Waffe erstmals eingesetzt haben. Als der Randalierer die Türe seiner Wohnung geöffnet habe und mehrere Beamte eindrangen, sei er von dem 42-Jährigen angegriffen worden. „Ich habe ihm mehrere Schläge verpasst. Aber der stand so unter Drogen, dass er das wohl gar nicht gemerkt hat.“ So wie der 53-Jährige nicht merkte, dass er einen Kollegen traf. „Der hielt sich plötzlich die Hand. Ich weiß nicht, mit welchem Schlag ich ihn erwischt habe.“ Der verletzte Polizist erstattete Strafanzeige gegen den Kollegen.
Schlagstock-Einsatz war wohl unnötig - Mann lag schon am Boden
Ein anderer Beamter äußerte im Zeugenstand Zweifel, ob die Stock-Schläge des Angeklagten überhaupt nötig gewesen seien. Schließlich, so der 32-Jährige, habe der Festzunehmende schon am Boden gelegen und „wir waren mit zwei Mann auf ihm drauf“. Eine Darstellung, die jener des Angeklagten fundamental widerspricht.
Den verletzten Polizisten vernahm der Strafrichter nicht mehr. Er möchte zunächst den 42-Jährigen hören, der den Einsatz in Rheinhausen damals ausgelöst hatte. Der allerdings fehlte am Dienstag. Der Richter setzte das Verfahren aus. In einiger Zeit startet der Prozess neu.