Duisburg. .
Minuten grauenvoller Todesangst musste in der Nacht zum 1. September 2013 eine 61-jährige Frau in Duisburg-Hamborn durchleben. Ihr Mann riss sie schmerzhaft aus dem Schlaf, als er sie mit einer Schere und einem Messer attackierte. Seit Montag muss das Landgericht nüber das Schicksal des 57-Jährigen entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft geht von gefährlicher Körperverletzung aus. Ziel des Verfahrens ist allerdings nicht die Bestrafung des Beschuldigten. Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft zielt auf die dauerhafte Unterbringung des zur Tatzeit nicht schuldfähigen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung.
Vor 13 Jahren hatte er in zweiter Ehe geheiratet. Kurz darauf wurde er arbeitsunfähig, musste mit einer schrecklichen Diagnose fertig werden: Er leidet unter der erblichen Hirnerkrankung Chorea Huntington. Zur Tatzeit stand er unter dem Einfluss eines akuten depressiven Schubs.
Ein Umzug, der wegen der Grundsanierung der bisherigen Wohnung des Ehepaares anstand, habe ihn psychisch stark belastet, so der Beschuldigte. „An dem Abend habe ich da gesessen und hatte plötzlich die Idee, Schluss zu machen.“ Doch er wollte nicht alleine sterben.
„Als ich wach wurde, hat er mit der Schere zugestochen, dann mit dem Messer“, berichtete seine Frau. Sie habe sich verzweifelt gewehrt, ihm die Waffe schließlich abnehmen können. Da habe er sie gewürgt und mit einem Kissen zu ersticken versucht. „Als ich geschrien habe, hat er plötzlich aufgehört und sich entschuldigt.“ Die durch mehrere Stich und Schnitte am Rücken, den Armen und den Händen verletzte Frau flüchtete durch ein Fenster.
In den ersten Jahren sei die Beziehung sehr glücklich gewesen, so die Zeugin. „Er ist ein ganz lieber Kerl.“ Aber die Krankheit habe ihren Mann in den letzten Jahren immer mehr verändert. Phasen der geistigen Abwesenheit wechselten mit reizbaren Zuständen ab.
Der Täter habe einen völlig verwirrten Eindruck gemacht, berichteten Polizisten. „Er hat Gedichte gemurmelt und wie ein Kind gesprochen“, erinnerten sich die Beamten. „Was habe ich böser Junge da nur gemacht?“ soll der 57-Jährige immer wieder gesagt haben.
Ein Gutachter hielt es für möglich, dass der Angeklagte bei entsprechender Betreuung und Medikamentierung in einem offenen Wohnheim leben könne. Möglich also, dass die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil soll in drei Wochen gesprochen werden.