Was lange währt, wird manchmal - gar nichts. Das trifft auf einen Strafprozess vor dem Amtsgericht zu, der jetzt im dritten Anlauf ohne Urteil endete.
Wegen Körperverletzung musste sich eine 38-jährige Frau aus Hochfeld verantworten. Bei einer Feier in der Wohnung einer Nachbarin hatte sie der 46-Jährigen, die gerade frisch an der Hüfte operiert war, angeblich in die eh schon schmerzende Seite getreten. Kurz darauf soll sie ihrem damaligen Verlobten nacheinander zwei Bierflaschen auf dem Kopf zerschlagen haben.
Das Strafverfahren gestaltete sich alles andere als einfach. Die Angeklagte erinnerte sich angeblich an kaum noch etwas, war sich aber sicher, die Nachbarin nicht absichtlich berührt zu haben. Mit ihrem Freund habe sie zwar Streit gehabt, aber der sei lediglich alkoholbedingt zu Fall gekommen.
Was der 40-Jährige beim ersten Prozessversuch im Oktober mehr oder weniger bestätigte - so weit er es nach zwei Tagen, an denen sich die Dreier-Runde intensiv dem Genuss von Alkohol gewidmet hatte, noch vermochte.
Das Problem war die angeblich getretene Nachbarin, die unmittelbar nach dem Vorfall eindeutige Prioritäten gesetzt hatte: Erst mal eine rauchen, danach ins Krankenhaus. Bei verschiedenen Gelegenheiten hatte sie ganz unterschiedliche Versionen des Geschehens geschildert. Mal war sie getreten, mal eher aus Versehen mit dem Ellbogen an der Hüfte getroffen worden.
Vor Gericht wollte die Frau allerdings nicht erscheinen. Sie selbst habe lange im Knast gesessen und sei an einer Bestrafung ihrer Bekannten nicht interessiert, hatte sie wissen lassen. Weder der ersten noch der zweiten Ladung war sie gefolgt. Beim dritten Mal ließ das Gericht ihr keine Wahl: Ein Polizist führte die Zeugin vor. Die 46-Jährige verwickelte sich allerdings erneut in Widersprüche und lieferte eine alles andere als brauchbare Aussage ab. Und diesmal fehlte vor Gericht der Freund - oder war er gerade wieder einmal Ex-Freund? - der Angeklagten.
Staatsanwalt und Richter waren sich rasch einig: Das Verfahren wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt.