Duisburg. Ein Busfahrer in Duisburg hat das gültige und äußerlich unbeschädigte Schoko-Ticket einer 14-Jährigen einfach eingezogen, weil es nicht lesbar war. Das Mädchen musste an der Endhaltestelle aussteigen und vom Vater abgeholt werden. Die DVG hat sich für den Fehler inzwischen entschuldigt.
Lucie Werners (14) ist neulich samstags auf dem Weg in die Duisburger City, steigt am frühen Nachmittag in Serm „Kirche“ mit Lichtbildausweis und Schoko-Ticket in den Bus der Linie 946 Richtung St. Anna, hält, wie üblich, das Ticket vor das Lesegerät, ein Signalton bleibt aus, auch die Leuchten blinken nicht auf – und der große Ärger mit einem Busfahrer, der sich nicht an die Beförderungsbedingungen hält, und anschließendem Hickhack im DVG-Kundencenter nimmt seinen Lauf.
Der Fahrer ist überzeugt, dass das Lesegerät funktioniert und zieht das noch gültige und äußerlich unbeschädigte Schokoticket einfach ein. Dem Mädchen erklärt er, dass sie nur noch bis zur Endhaltestelle mitfahren könne und sich beim Kundencenter melden soll.
Vater musste 14-Jährige von Endhaltestelle abholen
Lucie Werners ruft ihren Vater an. Erst auf sein Drängen habe die 14-Jährige zumindest eine Quittung über die einbehaltene Chipkarte bekommen, der Busfahrer sei sehr unfreundlich und auch nicht bereit gewesen, seinen Namen zu verraten. Da Lucie kein Geld dabei hat, muss Michael Werners seine Tochter an der Endhaltestelle abholen.
Wenn die Technik versagt
Wie eine DVG-Sprecherin auf Anfrage mitteilt, komme es schon mal, allerdings nicht täglich vor, dass die Technik versage und Chip-Karten wie das Schoko-Ticket deshalb nicht ausgelesen werden können. Das Verkehrsunternehmen führe dazu aber keine Statistik.
Weitere Informationen zum Schoko-Ticket für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 25 Jahre und weitere Chipkarten im Angebot der DVG gibt es unter anderem im Internet unter www.dvg-duisburg.de.
Der Vater fragt sich, mit welchem Recht, das gültige Schokoticket einbehalten wurde, schaut in den Beförderungsbedingungen des VRR nach und wird unter Punkt 7.4 fündig. Dort heißt es ganz klar, dass in einem solchen Fall nur die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer erhoben und an das entsprechende Verkehrsunternehmen übermittelt werden.
Ein klarer Fehler des Busfahrers
Vom sofortigen Einziehen des Tickets ist nicht Rede – nur davon, dass der oder die Betroffene die Chipkarte später austauschen lassen muss. Lucie Werners hätte also mit dem Ticket noch in aller Ruhe weiter in die Stadt fahren dürfen.
Ein klarer Fehler des Busfahrers, den die DVG erst nach langem Hin und Her und Nachfrage der WAZ schriftlich gegenüber Michael Werners einräumt, für den sich das Verkehrsunternehmen allerdings in aller Form entschuldigt. Zudem übernimmt die DVG die Kosten für Einzel- und Viererticket – schließlich zwangsweise gekauft. Eine Gutschrift gibt es noch oben drauf – für die Unannehmlichkeiten, die Lucie zum Beispiel auch im Kundencenter erleben musste.
Da sollte sie nämlich zunächst zehn Euro für die neue Chipkarte bezahlen und mit der Kostenerstattung für die gekauften Tickets lief es dort erst auch nicht gerade reibungslos. „Und dann wurde meiner Tochter auch noch der Schwachsinn erzählt, dass die Chip-Karte kaputt gehen kann, wenn sie in der Nähe eines Mobiltelefons aufbewahrt wird“, erzählt Michael Werners spürbar genervt. „Meine Tochter freut sich schon darauf, den Rollerführerschein machen zu dürfen...“