Duisburg. „Hoffnungsschimmer“ heißt die Aktion, die der Runde Tisch in der Innenstadt auf die Beine gestellt hat. Aus Kerzen haben sie die Zahl 3663 geformt - so viele Mädchen und Frauen aus Duisburg haben in den vergangenen Monaten Hilfe wegen häuslicher Gewalt gesucht.
Kerzen flackern auf den schwebenden Gärten vor dem Forum. Der Verein „Frauen helfen Frauen“ hat die Lichter zur Zahl 3663 geformt. 3663 Mädchen und Frauen haben sich in den vergangenen Monaten an Duisburger Beratungsstellen gewendet, weil sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. In 1240 Fällen rückte die Polizei 2012 aus – in diesem Jahr waren es bereits 1057 Einsätze. Die Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten. In 90 Prozent der Fälle werden Frauen Opfer, bei zehn Prozent richtet sich die Gewalt gegen Männer. Mit der Aktion anlässlich des internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen will der Verein in der Innenstadt auf das Tabu-Thema aufmerksam machen.
Gesellschaftliche Aufgabe
„Wir denken immer, dass in Deutschland alles in Ordnung ist, weil Männer und Frauen gleichberechtigt sind“, erklärt Hiltrud Limpinsel. Wenn man genau hinschaue, sehe man, dass es auch hier Missstände gebe. Hiltrud Limpinsel ist Mitglied im Vorstand von „Frauen helfen Frauen“ und arbeitet in einem der Duisburger Frauenhäuser. Ihre Erfahrung: Betroffene, die Hilfe brauchen, finden nur sehr schwer einen Platz. Derzeit müssten Frauen weit fahren, weil sämtliche Plätze belegt sind. Im Schnitt dauert ein Kurzzeit-Aufenthalt einen Monat, in denen die Frau sich überlegen kann, ob sie wieder in die Wohnung zurückkehren will. „Es gibt verschiedene Arten von Gewalt. Das sind nicht nur Schläge, es geht auch um psychische Gewalt, finanzielle Abhängigkeit oder dass die Frau nicht alleine das Haus verlassen darf“, berichtet Hiltrud Limpinsel. Laut einer Studie seien Frauen mit Migrationshintergrund 20 Prozent häufiger von Gewalt betroffen, allerdings sagt das noch nichts über die Nationalität der Täter aus.
Wird die Polizei zu einem Einsatz gerufen – in den meisten Fällen melden sich die Frauen selbst oder Nachbarn informieren die Kräfte – kann dem Täter für zehn Tage ein Rückkehrverbot ausgesprochen werden. „In dieser Zeit kann sich die Frau weitere Hilfe holen und bei Gericht erwirken, dass sich der Täter ihr nicht mehr nähern darf“, erläutert Kriminalhauptkommissarin Beatrix Spohr vom KK 12, das zuständig bei Fällen von häuslicher und sexueller Gewalt ist. Die Frauen seien in unterschiedlichem Zustand – einige verunsichert, andere durchaus in der Lage, sich Hilfe zu suchen.
„Uns ist es ein Anliegen, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt ein gesellschaftliches Anliegen wird“, so Hiltrud Limpinsel. Dazu gehöre auch eine ausreichende Finanzierung der Frauenhäuser. Die Frauen können nur aufgenommen werden, wenn sie staatliche Leistungen erhalten und die Kostenübernahme gesichert ist. Arbeiten sie oder beziehen etwa kein Hartz IV, müssen müssen sie den Aufenthalt selbst zahlen.