Duisburg. Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat ihre Betrugs-Ermittlungen gegen den Verein FCR 2001 Duisburg eingestellt. Grund: Der Betrug lässt sich nicht nachweisen. Weil Gastronom Frank Betke nach einer Weihnachtsfeier auf 2000 Euro sitzen blieb, hatte er zwei damalige Vorstandsmitglieder angezeigt.

Gastronom Frank Betke ist bekennender Fan und Unterstützer des FCR 2001 Duisburg. Der Wimpel des Frauenfußball-Erstligisten zierte noch bis zum Frühjahr „Franky’s Clubrestaurant“ im Erdgeschoss des Silberpalais. Ob er jemals wieder aufgehängt wird, bleibt aber fraglich.

Weil er auf 2000 Euro für die FCR-Weihnachtsfeier sitzen geblieben ist, zeigte Betke zwei damalige Vorstandsmitglieder wegen Betrugs an. Sein Vorwurf: Als die Löwinnen bei ihm im Dezember die große Sause feierten, hätte der Vorstand schon gewusst, dass der Verein kurz darauf Insolvenz anmelden würde. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.

Angeblicher Betrug lässt sich nicht beweisen

Ausschlaggebend dafür ist, dass sich der angebliche Betrug nicht beweisen lässt. Die Beschuldigten, Thomas Hückels und Hans-Jürgen Kohl, bestreiten die Tat. Zudem war das Vereinskonto zur Zeit der Weihnachtsfeier ausreichend gedeckt, so dass der damalige Vorsitzender und sein Marketing-Chef davon ausgehen konnten, die Rechnung auch bezahlen zu können, so die Behörde.

Zwar hatte Betke auf ein anderes Ergebnis gehofft, verärgert ist er aber vor allem über das Verhalten des Vereins: „Es wäre schön gewesen, wenn ich bis heute mal eine Entschuldigung bekommen hätte, irgendeinen Ausdruck des Bedauerns. Und wenn es nur eine kleine Geste gewesen wäre. Man hätte mich ja mal zu einem Heimspiel einladen können.“ Nun prüft sein Anwalt zivilrechtliche Schritte.

Bevorzugung sei ausdrücklich untersagt

Der Verein wollte sich in der Angelegenheit nicht äußern. Allerdings verweist der Insolvenzverwalter Andreas Röpke darauf, dass in dem Insolvenzantragsverfahren alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen. Die Bevorzugung einzelner Gläubiger sei sogar strafrechtlich ausdrücklich untersagt. Darauf habe man Gastronom Betke auch unmissverständlich hingewiesen, als er im Frühjahr seine Strafanzeige ankündigte. Man dürfe ihm weder Geld auszahlen noch Gegenleistungen wie eine Freikarten für Heimspiele gewähren. „Außerdem hat sich meiner Kenntnis nach der Verein bei ihm und anderen Gläubigern entschuldigt.“