Duisburg. Stärkere Kontrollen von Armutsflüchtlingen: Eine eigene Eingreiftruppe des Duisburger Ordnungsamts soll künftig den rechtmäßigen Aufenthalt der aus Bulgarien und Rumänien zugewanderten Bürger überprüfen. Die Task-Force steht dabei vor bürokratischen Hürden - und einer sozialen Problematik.
Das Ordnungsamt wird den rechtmäßigen Aufenthalt von Armutsflüchtlingen aus Bulgarien und Rumänien stärker kontrollieren. Ab Montag sind drei zusätzliche Mitarbeiter im Einsatz, die sich ausschließlich mit der Überprüfung der Freizügigkeitsrechte nach dem EU-Gesetz beschäftigen. EU-Bürger dürfen sich dauerhaft in einem Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie erwerbstätig, arbeitssuchend oder über ausreichende Existenzmittel verfügen und krankenversichert sind. Ansonsten gilt das Recht auf Freizügigkeit nur für drei Monate.
Bis April diesen Jahres hatte die Ordnungsamt 160 Fälle intensiver geprüft. In 64 Fällen gab es eine Ausreise-Aufforderung. Anfang des Monats waren in Duisburg 8760 bulgarische und rumänische Staatsbürger gemeldet.
Einrichtung einer Eingreiftruppe
Das geht aus einem Bericht über die Tätigkeiten der „Task-Force Sicherheit und Ordnung zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ hervor, den der Duisburger Rechtsdezernent Wolfgang Rabe jetzt erstmals vorgelegt hat. Die Einrichtung dieser schnellen Eingreiftruppe sowie monatliche Berichte hatte der Rat im September beschlossen.
Dazu gehört auch eine monatliche Übersicht der Zuwanderer nach Alter und Wohnort in den jeweiligen Postleitzahlen-Bereichen. Der Großteil ist zwischen 27 und 49 Jahren alt, rund ein Fünftel sind Kinder unter 15 Jahren. Schwerpunkte der Zuwanderung sind die Stadtteile Hochfeld, Alt-Hamborn, Marxloh und Bergheim.
„Mangelnde Bereitschaft zur Rückkehr ins Heimatland“
Die Kontrolle des Aufenthaltsrechts steht allerdings auch vor hohen Hürden: Systematisch und ohne Anlass darf die Stadt die Freizügigkeit nicht prüfen. Und: Wer ausreist und direkt wieder einreist, für den beginnt das Verfahren wieder von vorne. Zudem gilt auch als erwerbstätig, wer ein Gewerbe angemeldet hat. Nach dem Stand der letzten Woche war das bei 1220 bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen der Fall. Auch hier erfolgt nur eine nähere Überprüfung, wenn dazu ein Anlass vorliegt.
Der Bericht spricht zudem von einer „mangelnden Bereitschaft zur Rückkehr ins Heimatland“. Zwar übernimmt die Stadt dafür die Reisekosten, das Hilfsangebot der entsprechenden Fachstelle werde aber nur „äußerst selten beansprucht“: In den ersten acht Monaten dieses Jahres haben die sogenannte „Rückkehrhilfe“ nur vier Familien eingefordert.