Duisburg.

Dem Glück am Roulette-Tisch hatten die sieben Angeklagten, gegen die das Landgericht Duisburg am Mittwoch ein Urteil fällte, mit Betrug auf die Sprünge geholfen.

Im Strafprozess hatten die sieben Männer im Alter zwischen 32 und 59 Jahren aus Duisburg, Leverkusen, Oberhausen, Marl und den Niederlanden von Anfang an nicht die schlechtesten Karten gehabt. Und so kamen sie gestern mit milden Bewährungs- und Geldstrafen davon

Nur kleiner Teil der Taten konnte bewiesen werden

Fest stand am Ende, dass die Angeklagten - zwei Stammspieler und fünf Croupiers - im Jahr 2010 gemeinsame Sache gemacht hatten. Bei so genannten - an sich erlaubten - Spätannoncen hatten sie getrickst, so dass die Einsätze tatsächlich erst getätigt wurden, nachdem die Kugel schon gefallen war. Von der ursprünglichen Anklage, die insgesamt 83 Fälle auflistete und von einem Schaden in Höhe von 190.000 Euro ausging, konnte allerdings nur ein verhältnismäßig kleiner Teil bewiesen werden.

Angesichts der alles andere als eindeutigen Beweislage blieb das Gericht bei den Tatsachenfeststellungen auf das angewiesen, was die Angeklagten selbst gestanden hatten - nachdem sich ihre Verteidiger, die Staatsanwältin und das Gericht in langen Erörterungen der Sach- und Rechtslage auf milde Strafen verständigt hatten.

Kritik an der Spielbank

Dass das Verfahren bereits nach sieben Verhandlungstagen abgeschlossen werden konnte, sei der Kooperationsbereitschaft der Angeklagten und der Verteidiger zu verdanken, betonte der Vorsitzende. Es habe sich schnell gezeigt, wie mühsam der Versuch verlaufen sei, mit Hilfe von Überwachungsvideos des Casinos irgendetwas zu beweisen. Neben den Geständnissen sahen die Richter vor allem die lange Verfahrensdauer als strafmildernd an: Von der Entdeckung der Taten bis zur Hauptverhandlung hatte die Justiz drei Jahre benötigt. Eindeutig fiel die Kritik der Richter Richtung Spielbank aus: „Das Spielsystem, das so etwas wie Spätannoncen erlaubt, hat es den Angeklagten leicht gemacht.“ Zwei von ihnen kamen mit Bewährungsstrafen davon, der Rest muss Geldstrafen bis zu 3600 Euro zahlen.