Duisburg.

Die bündnisgrüne Parteispitze ist mit ihrem Parteiordnungsverfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden Dieter Kantel gescheitert. Das angerufene Schiedsgericht der Landespartei hat den Antrag, Kantel zu rügen oder zu verwarnen, abgelehnt.

Seit langem liegt die Mehrheit der Partei um die Sprecher Matthias Schneider und Ingrid Fitzek mit Kantel überquer. Vorwurf: Der Fraktionssprecher hält sich nicht an Beschlüsse der Partei, forciert Alleingänge der Fraktion im Rat. Letzter Auslöser war der Streit um die Besetzung von Vorstandsposten bei den Wirtschaftsbetrieben mit dem Wechsel des Stadtdirektors Greulich zu den WBD. Doch laut Schiedsgericht sind Beschlüsse der Partei für die Fraktion nicht bindend. Stadtverordnete seien nur ihrem Gewissen verpflichtet. Auch die angezweifelte Rechtmäßigkeit der Wahl Kantels als Fraktionssprecher beanstandet der Schiedsspruch nicht.

„Das war absehbar. Der Parteivorstand hat mit seinem Antrag nur dazu beigetragen, die Gräben zu vertiefen“, kommentiert Kantel den Schiedsspruch. Für Parteisprecher Schneider ist dagegen weiterhin „nicht nachvollziehbar“, dass sich Kantel ungestraft und bewusst gegen den Willen der Partei stellen könne. „Dann wir müssen bei der Aufstellung der Liste für die Kommunalwahl 2014 eben andere Leute wählen“, kündigt Schneider an, falls Kantel Ambitionen haben sollte. Und die hat Kantel.