Duisburg. Anfang Februar zeigte ein alkoholisierter Duisburger einer vorbeifahrenden Streife den Mittelfinger und muss nun 2000 Euro Strafe zahlen. Der Angeklagte legte vor Gericht Einspruch ein und wollte sich noch aus der Affäre reden - ohne Erfolg. Am Ende zog er seinen Einspruch zurück.

Es war vermutlich nicht nur der Alkohol, der einen 25-jährigen Lageristen am 3. Februar in der Innenstadt aggressiv werden ließ. Auch vor dem Amtsgericht trat er gestern alles andere als bescheiden auf, so dass am Ende sein Versuch, um eine Bestrafung wegen Beleidigung herumzukommen, scheiterte.

Ausgerechnet der Besatzung eines Streifenwagens hatte der 25-Jährige gegen 4.30 Uhr aus einer Pizzeria an der Steinschen Gasse heraus den „Stinkefinger“ gezeigt. Dafür hatte er sich einen Strafbefehl über 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) eingefangen. Der Angeklagte legte Widerspruch ein.

Streifenwagenbesatzung Zeichen mit Händen gegeben

„Zuerst bin ich aus der Diskothek geflogen “, berichtete er der Amtsrichterin. „Ich war wohl ziemlich voll.“ Ein Kumpel habe ihn mit zu der benachbarten Diskothek genommen. „Ich sollte da wieder klar werden.“ Doch der Versuch ging schief, denn den 25-Jährigen störten Streifenwagen der Polizei, die er mehrfach vorbeifahren sah. „Die sind da ständig rumgekurvt. Für nichts. Das hat mich aufgeregt.“ Deshalb habe er einer Streifenwagenbesatzung Zeichen mit den Händen gegeben. „Aber ich habe nicht den Stinkefinger gezeigt.“

Was die Beamten anders gesehen hatten. „Wir sind im Schritttempo vorbei gefahren. Er hat uns dabei angesehen und seine Hand folgte der Fahrt unseres Wagens“, erinnerten sich die Polizisten. Als sie kehrt machten und die Personalien des Angeklagten aufnahmen, habe der immer neue Versionen aufgetischt: „Zuerst hat er gesagt, er habe gar nichts gemacht. Dann hatte er angeblich einen Freund auf der anderen Straßenseite gemeint. Da war aber niemand.“

Verhandlung unentschuldigt fern geblieben

Auch vor Gericht konnte sich der 25-Jährige nicht so recht entscheiden, ob er noch alles ganz genau wisse, oder so betrunken war, dass er sich nicht recht erinnern könne. Ein auf seine Initiative hin vorgeladener Freund, der angeblich genau gesehen hatte, dass der Angeklagte die Beamten nicht beleidigt habe, zog es vor, der Verhandlung unentschuldigt fern zu bleiben.

„Wollen sie den Einspruch wirklich aufrecht erhalten?“ Die Frage der Richterin wies einen kaum zu überhörenden Unterton auf. Nach intensivem Gespräch mit seiner Verteidigerin zog der Angeklagte den Einspruch zurück - nicht ohne anzumerken, dass er das alles für höchst ungerecht halte.