Düsseldorf. Darf man einen Mietvertrag kündigen, weil der Mieter Raucher ist? Diese Frage wurde von unseren Nutzern bereits ausgiebig diskutiert. Nun hat das Amtsgericht Düsseldorf in dieser Streitfrage ein Urteil gefällt. Der Mieter muss die Wohnung räumen. Für viele Nutzer ist das ein Skandal.
Zigarettenrauch – für den einen ein Ärgernis, für den anderen Ausdruck von Genuss und persönlicher Freiheit. Der Rentner Friedhelm Adolfs ist mutmaßlich in der zweiten Kategorie anzusiedeln. Doch nun hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss. Adolfs hatte sich gegen eine Räumungsklage seiner Vermieterin zur Wehr gesetzt. Sie hatte angeführt, dass der starke Raucher die übrigen Mieter mit seinen Rauchgewohnheiten belästige.
Eine Debatte, die mit harten Bandagen geführt wird
Wie zu erwarten ist, stehen sich Raucher und Nichtraucher in der Debatte recht unversöhnlich gegenüber. Die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf wird wenig dazu beitragen, die Situation zu entspannen. Otto99 lässt keinen Zweifel, auf welcher Seite des Spektrums er sich befindet: „Wenn einem, der in den Hausflur hinein lüftet, die Wohnung gekündigt wird, ist das kein Skandal, sondern Notwehr.“ Eine Ansicht, mit der er nicht alleine steht. Viele Nutzer beklagen sich in ihren Kommentaren über rücksichtslose Nachbarn, die ihre Balkone oder Wohnungen zu "Ausweichraucherkneipen" umfunktioniert haben.
Nutzer Irlaender ist froh über das Urteil. Wer schon mal die Wohnung eines Rauchers renoviert habe oder mit einem starken Raucher in einem Mietshaus wohne, der wisse die Entscheidung des Gerichts zu würdigen.
Auf der anderen Seite des Grabens befindet sich Andreas21974. Obwohl er bekennender Nichtraucher ist, kann er die Entscheidung des Gerichts kaum nachvollziehen und sorgt sich um die Folgen, die dieses Urteil nach sich zieht: „Was passiert demnächst? Müssen wir unsere Wohnungen demnächst hermetisch gegen die durch uns produzierten Gerüche und Ausdünstungen hermetisch gegen die Außenwelt abschotten? Wenn ich eine Eigentumswohnung habe, was ist dann, muss ich dann verkaufen, oder bin ich dann ein besserer Mensch?“
Muss ich nun um meine Wohnung fürchten?
Festus04 befürchtet, dass dem Denunziantentum nun Tür und Tor geöffnet wurde. Er hat Angst, bald seine eigene Wohnung räumen zu müssen. „ Demnächst muss ich wohl damit rechnen, dass ich wegen meiner asiatischen Küche, die sehr aromatische Gerüche mit sich bringt, die Wohnung zu verlieren“, schreibt Festus04. „Da ich keine Abzugshaube, ziehen die geschmackvollen Gerüche auch in den Hausflur, wo jeder der vier Mietparteien sich immer wieder über die Gerüche beschwert. Bald wird man mir wohl vorschreiben, dass ich meine Essgewohnheiten zu ändern habe, ansonsten muss man ja befürchten aus der Wohnung raus geschmissen zu werden.“
Es gibt nicht wenige Nutzer, die mit dem Thema Rauchen wenig am Hut haben. Wie der Nutzer meigustu stören sie sich hauptsächlich an der Art und Weise, wie dieses Urteil zustande gekommen ist. Seiner Meinung nach spreche nichts dagegen, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss das Rauchen in der Wohnung verbietet. Allerdings gefährde das Urteil den Bestandschutz im deutschen Rechtssystem und sei deswegen ein Skandal.
Ein skandalöses Urteil
„Der Skandal liegt in den Umständen“, meint wiebitte365. „ Der Mieter raucht seit Jahren in der Wohnung, hat sein Verhalten nie geändert und trotzdem vor kurzem noch einen neuen Mietvertrag erhalten. Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass der Vermieter lediglich die Wohnung teuerer vermieten will und der jetzige Mieter dabei im Wege. Der Skandal liegt darin, dass ein solches Urteil Spekulanten und Investoren Tür und Tor öffnet und niemand mehr vor einer, wie dünn auch immer begründeten, Wohnungskündigung sicher ist.“