Duisburg.
Die Klage, die 25 Kunden gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW gegen den Energieversorger RWE angestrengt haben, könnte auch Auswirkungen auf Kunden der Stadtwerke haben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass RWE Gaspreiserhöhungen zwischen 2004 und 2006 mit unzulässigen Klauseln begründet hat. Deshalb soll der Essener Konzern Geld zurückzahlen. Betroffen sind vor allem Kunden mit sogenannten Sonderverträgen, die auch bei den Stadtwerken Duisburg abgeschlossen werden.
Stadtwerkesprecher verweist auf die Urteilsverkündung
Stadtwerke-Sprecher Thomas Nordiek verweist auf die bisher ausstehende Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs: „Man muss ins Detail schauen. Wir werden prüfen, ob wir ähnliche Preisanpassungsregelungen haben wie RWE“. Sollten bei den Sonderverträgen der Stadtwerke ähnliche Klauseln existieren, bekommen die Kunden allerdings nicht automatisch Geld zurück. Jeder einzelne Kunde muss erst eine entsprechende Forderung an die Stadtwerke schicken und seiner Jahresrechnung innerhalb von drei Jahren widersprechen. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es bereits einen entsprechenden Musterbrief.