Duisburg.

Weil er am 3. Januar in seiner Wohnung an der Meidericher Von-der-Mark-Straße seine gleichaltrige Ex-Freundin erwürgte, muss ein 22-Jähriger zehn Jahre ins Gefängnis. Nach mehrtägiger Verhandlung verurteilte ihn das Landgericht am Dienstag wegen Totschlags.

Die Richter waren am Ende der umfangreichen Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte am Tattag Streit mit der Ex bekommen hatte. Die 22-Jährige hatte ihn kurz vor der Tat endgültig verlassen, war eine neue Beziehung eingegangen. Der Angeklagte habe sich provoziert gefühlt, weil das Opfer damit drohte, die Besuchsregelung für das gemeinsame zweijährige Kind zu ändern.

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Kammer vermochte Merkmale für Mord nicht erkennen

Die Version des 22-Jährigen, er habe der Frau nur deshalb die Hand an den Hals gelegt, um sie zum Schweigen zu bringen und sie gewissermaßen aus Versehen getötet, sahen die Richter als widerlegt an. Laut einem Gerichtsmediziner hatte der Angeklagte das Opfer mindestens zwei Minuten gewürgt, auch noch, als die Frau bereits bewusstlos gewesen war. Das Schwurgericht leitete daraus einen Tötungsvorsatz ab.

Nach der Tat habe der Angeklagte die Leiche entkleidet und mit ihr den Geschlechtsverkehr ausgeübt. „Eine letzte, üble Machtdemonstration“, so der Vorsitzende Richter. Entgegen den Nebenklägervertretern, die eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatten, vermochte die Kammer die dafür vom Gesetz geforderten Merkmale nicht zu erkennen.