Duisburg. . Job-Center-Mitarbeiterin Inge Hannemann weigerte sich, gegen Hartz-IV-Empfänger Sanktionen auszusprechen - und wurde freigestellt. Bei Menschen, die sowieso schon am Existenzminimun leben, dürfe man nicht auch noch Leistungen kürzen, findet sie. Jetzt sprach sie in Duisburg über ihre Arbeit.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, der erste Artikel, weil wichtigster Satz des Grundgesetzes. Diese Würde des Menschen sieht Inge Hannemann, freigestellte Mitarbeiterin des Job-Centers Hamburg-Altona, bei der Behandlung von Arbeitslosen in der Bundesagentur für Arbeit bedroht. „Sanktionen, zum Beispiel gegen Hartz IV -Empfänger, sind ein Verstoß gegen das Grundgesetz“, so Inge Hannemann.

Die Hamburgerin wurde im April nach acht Jahren Arbeit für die Behörde in der Hansestadt von ihrem Arbeitgeber freigestellt - weil sie öffentlich Kritik an Zahl und Art der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger geübt hatte. Die frei gestellte Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes Hamburg sprach vor rund 100 Zuhörern im DGB-Haus über Erfahrungen bei ihrer Tätigkeit in der Behörde.

Missstände bei Agenda 2010

Ihr Anliegen: „Ich will auf die Missstände bei der Agenda 2010 hinweisen, darüber aufklären, was innerhalb der Job-Center nicht gut läuft.“ Ihr Hauptkritikpunkt: Die Sanktionspraxis. Als wichtigstes Druckmittel nannte die erfahrene Arbeitsvermittlerin die finanziellen Sanktionen: „Ich kann jemandem, der sowieso fast kein Geld hat, nicht noch mehr Geld abziehen. Das geht nicht!“ Wenn jemand sowieso schon am Existenzminimum lebe, habe der Sozialstaat nicht das Recht, diese zugesicherte Grundsicherung noch mal zu mindern. Dagegen will Inge Hannemann weiter kämpfen.

Freilich sehe die Realität in den Jobcentern, nicht nur in Hamburg, ganz anders aus: „Wir Mitarbeiter werden angehalten zu sanktionieren.“ Schon wer zehn Minuten zu spät zum Termin komme, dem drohe eine Kürzung des Leistungsgeldes. „Das ist Willkür!“, meinte Hannemann.

Fast täglich gebe es behördeninterne Anweisungen an die Mitarbeiter der Jobcenter, so Hannemann. Da sie nicht ständig und konsequent sanktioniert habe, stände sie, so Hannemann, seit zwei Jahren unter „Vollkontrolle“ der Amtsleitung, wozu die genaue Kontrolle aller Telefongespräche missliebiger Mitarbeiter gehöre. Hannemann: „Viele Mitarbeiter kennen gar nicht den Inhalt der Dienstvorschrift, des Paragrafen 20, Sozialgesetzbuchs.“ Der sei eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand Hartz-IV-Geld erhält oder nicht.