Duisburg. .
Mit dem Schrecken kamen die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Laar am 1. Juli 2012 davon. Aus einer Wohnung drangen dichte Qualmwolken, doch die Feuerwehr konnte die darin brennenden Textilien schnell löschen.
Zumal der Wohnungsinhaber das Feuer schon bekämpft hatte. Allerdings hatte er den Brand auch selbst gelegt. Wegen versuchter schwerer Brandstiftung stand der 36-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht.
Er könne sich nur noch undeutlich an das Geschehen erinnern, so der Angeklagte. „Ich weiß, dass es gebrannt hat, und dass ich zu löschen versucht habe.“ Er gehe auch davon aus, dass er selbst Kleidung zusammengetragen und angesteckt habe. „Aber warum, das weiß ich nicht mehr.“
Schöffengericht dachte Überweisung des Falls nach
Der 36-Jährige leidet seit Jahren unter psychischen Problemen. Kurz vor der Tat hatte er auf ärztliche Anordnung ein Medikament abgesetzt. Zusammen mit einer kräftigen Alkoholisierung - der 36-Jährige hatte rund 1,5 Promille im Blut - hatte das offenbar einen Krankheitsschub bewirkt: Aus Frust über seine perspektivlose Lebenssituation griff der Hartz-IV-Empfänger zu Streichhölzern.
Das Schöffengericht hatte zunächst darüber nachgedacht, den Fall an das Landgericht zu verweisen. Denn über eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik hätte eine Strafkammer entscheiden müssen.
Keine Gefahr
Doch das Gutachten eines Sachverständigen gab Anlass, den Fall anders zu werten: Auslöser der Tat sei offenbar das Absetzen des Medikamentes gewesen. Seit der junge Mann wieder niedrig dosierte Mittel einnehme und regelmäßig eine Gesprächstherapie besuche, gehe es ihm deutlich besser. Eine konkrete Gefahr vermochten die Juristen nicht zu erkennen: Seit fast einem Jahr ist nichts mehr passiert.
Angesichts der Gesamtumstände kam der 36-Jährige mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Der Angeklagte sei zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen, habe das Feuer noch zu löschen versucht und die entstandenen geringen Schäden in der Wohnung habe er in Absprache mit dem Vermieter selbst beseitigt, so das Schöffengericht. Es machte dem Mann allerdings zur Auflage, künftig regelmäßig seine Ärzte zu besuchen und die verordneten Medikamente einzunehmen.