Duisburg.

Mit einer Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen Brandstiftung und zweifachen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht endete vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 47-jährigen Duisburger. Zu Beginn des mehrtägigen Verfahrens hatte ihm noch die zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung gedroht.

Nach seiner letzten Haftentlassung 2009 war der Mann, der unter anderem wegen schwerer Sexualtaten lange Haftstrafen abgesessen hatte, unter lebenslange Führungsaufsicht gestellt worden. Doch gegen damit verbundene Auflagen hatte er laut ursprünglicher Anklage in 19 Fällen verstoßen: Er trank Alkohol, meldete Wohnungswechsel nicht und meldete sich nicht bei seinem zuständigen Betreuer. Vorwürfe, so die Richter gestern, von denen die meisten in der Anklageschrift absolut unzureichend konkretisiert worden seien. Kein Wunder also, dass die meisten der Vorwürfe am Ende der Beweisaufnahme eingestellt worden waren.

Geräteschuppen in Walsum angezündet

Als Höhepunkt hatte der 47-Jährige am 20. September 2012 in Walsum einen Geräteschuppen im Garten eines Einfamilienhauses angezündet. Diese Brandstiftung sah die Strafkammer am Ende nicht als Normalfall an und ordnete sie in den deutlich niedrigeren Strafrahmen eines sogenannten minderschweren Falles ein. Der Angeklagte habe die Tat gestanden und damit eine erhebliche Abkürzung des Verfahrens ermöglicht. Außerdem sei von der Brandstiftung keine Gefahr für Menschen ausgegangen. „Er hätte den Schuppen auch mit einer Axt zerschlagen können.“ Dann wäre auch nicht mehr als die jetzt in Rede stehenden 3000 Euro Schaden entstanden, so der Vorsitzende.

Die Frage der Sicherungsverwahrung stellte sich aus Sicht der Richter gar nicht mehr: Das für verfassungswidrig erklärte Instrument könne noch bis Mai nur verhängt werden, wenn schwere und schwerste Straftaten begangen worden seien. „Das ist hier nicht der Fall“, so der Vorsitzende. Sein Fazit Richtung Staatsanwaltschaft: „Da hat jemand einen Dreimaster auf den See gesetzt, der nur aus Papier bestand, und den das Wasser nicht lange getragen hat.“