Duisburg. .
Keiner will die Schuld daran haben, dass die herzkranke Irmgard Janzen (86) aus Wanheimerort am 24. April die Heimfahrt vom Herzzentrum Meiderich nicht per Taxi wie verordnet antreten konnte, sondern mit der Bahn fuhr - und darin prompt umfiel. Taxi-Gewerbe und Herzzentrum attackieren sich gegenseitig.
Irmgard Janzen war an dem Tag per Krankenwagen von Hochfeld nach Meiderich verlegt worden. Aber weil dort die für ihre OP nötige Blutkonserve fehlte, wurde sie wieder entlassen. Ein Taxi wurde gerufen, Janzens Gepäck eingeladen. Aber die Verordnung für die Fahrt passte dem Fahrer nicht. Nach einem Telefonat mit seiner Zentrale machte er ihr das Angebot, 25 Euro im Voraus bar zu bezahlen. Da sie nicht genug Bargeld hatte, lud er sie wieder aus und zeigte ihr die nächste Haltestelle. Statt sich mit dem beanstandeten Schein in die Klinik zu begeben, schleppte die Frau sich zur Haltestelle. „Ich hatte gerade meine Taschen abgesetzt, konnte gar nicht mehr zur Stange greifen, da fuhr die Bahn schon an“, erzählt sie. Sie stürzte, zog sich aber nur blaue Flecken zu.
Taxi-Verband kritisiert Herzzentrum
Die Taxifirma, die sie damals befördern sollte, ist nicht mehr auszumachen. Aber Dennis Klusmeier, Vize-Vorsitzender vom Taxi-Verband NRW, übt scharfe Kritik am Herzzentrum: „Da wird ein Konflikt zwischen Arzt und Krankenkasse auf dem Rücken des Patienten ausgetragen“, sagt er. Der zuständige Arzt habe versagt, weil die Verordnung für die Taxifahrt nicht richtig ausgefüllt sei. Selbst dürfe der Fahrer da nichts ergänzen. „Das wäre Urkundenfälschung.“ Aber als „Fahrt des Hauses“ deklariert, wäre es auch ohne den Schein gegangen. Dem Taxibetrieb könne man aber nicht zumuten, unvollständige Scheine einzureichen. Da stimmten Aufwand und Ertrag einfach nicht.
Gabriele Beyer, Sprecherin des Herzzentrums, dreht den Spieß um: Es habe den Taxifahrer gar nicht zu interessieren, wie die Verordnung ausgefüllt sei. Wenn damit etwas nicht stimme, schicke die Krankenkasse sie zurück. Vielmehr sei es wohl so, dass manche Taxifirmen den Abrechnungsaufwand scheuen würden und lieber sofort Bargeld kassierten.
Chefarzt Prof. Dr. Wolfgang Schöls treffe keine Mitschuld. „Unterschrift und Begründung genügen“, sagt Bayer. Mehr ist auf der Verordnung nicht ausgefüllt. „Es tut uns leid. Aber es war der Fahrer, der die Patientin hat stehen lassen.“ Wäre sie zurückgekommen, wäre der Schein weiter ausgefüllt worden.