Duisburg. Ein Rentner gab in Wanheimer Teestube zwei Schüsse auf 40-Jährigen ab. Das Duisburger Schwurgericht wertete das als Mordversuch. Angeklagter beteuerte bis zuletzt, er habe absichtlich daneben geschossen.

Es war wohl reines Glück, dass ein 40-Jähriger am 25. Dezember 2012 mit heiler Haut davonkam. Zwei Kugeln, die ein 70-jähriger Türke aus Wanheim in einer Teestube an der Molbergstraße auf ihn feuerte, verfehlten ihr Ziel. Das Landgericht wertete diese Tat am Ende einer langwierigen Beweisaufnahme als Mordversuch und verurteilte den Rentner am Donnerstag zu neun Jahren Gefängnis.

Ursprünglich hatte das Urteil bereits am Mittwoch gesprochen werden sollen. Doch der Angeklagte hatte plötzlich über gesundheitliche Beschwerden geklagt und musste für die Nacht ins Justizkrankenhaus Fröndenberg verlegt werden. Dort stellte man den durcheinander geratenen Zuckerspiegel des Diabetikers neu ein. Donnerstagmittag konnte weiter verhandelt werden.

Richter: Direkter Tötungsvorsatz

Bis zuletzt hatte der Angeklagte beteuert, er habe den Mann zwar ursprünglich töten wollen, es sich in letzter Sekunde aber anders überlegt und absichtlich danebengeschossen. Eine Version, die die Richter nach sechs Verhandlungstagen als widerlegt ansahen. Der Angeklagte habe mit direkter Tötungsabsicht auf den 40-Jährigen geschossen, so die Überzeugung der Schwurgerichtskammer. Schließlich habe er unmittelbar vor und nach der Tat Morddrohungen ausgestoßen.

Heimtückisch habe der 70-Jährige die Pistole bis zuletzt unter seiner Jacke verborgen gehalten, bevor er sie auf den ihm den Rücken zukehrenden 40-Jährigen richtete. Dass der im letzten Moment Flüchtende nicht getroffen wurde, habe er nicht dem Willen des Angeklagten zu verdanken, so die Richter.

Dem Angeklagten seien zudem niedere Bewegründe anzulasten: Aus Geltungsbedürfnis und übersteigertem Ehrgefühl heraus, habe er die Pistole aus seiner Wohnung geholt und sei in die Teestube zurück gekehrt.

Hintergrund der Tat: Vor vier Jahren waren bei Auseinandersetzungen um die Gemeindevorsteherwahl in der türkischen Heimat der beiden Männer drei Verwandte des Angeklagten von einem Bruder des 40-Jährigen getötet worden. Seitdem waren sich Angeklagter und Opfer aus dem Weg gegangen. Am Tattag fühlte sich der 70-Jährige offenbar davon provoziert, dass sich der 40-Jährige im gleichen Lokal aufhielt.