Duisburg. Ein 70-Jähriger steht vor Gericht, weil er im Dezember auf einen 40-Jährigen geschossen haben soll. Die Tat soll die jüngste Eskalation eines jahrelangen Streits zwischen zwei Familien sein. Als Auslöser gilt eine Wahl zum Ortsvorsteher in der türkischen Heimatgemeinde beider Familien.
Mit dem, was man gemeinhin eine Blutfehde nennt, muss sich seit Dienstag die Schwurgerichtskammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz auseinander setzen. Die jüngste Tat im Zusammenhang mit den erbitterten Auseinandersetzungen zwischen zwei türkischen Familien soll sich am Nachmittag des 25. Dezember 2012 in Wanheim ereignet haben: In einer Teestube an der Molbergstraße soll der 70-jährige Angeklagte mehrfach auf einen 40-Jährigen geschossen haben.
Die Anklage geht von versuchtem Totschlag aus. Gegen 17.25 Uhr soll der 70-Jährige am Tattag die Teestube betreten haben. Mit der Hand in der Brustinnentasche der Jacke die Pistole haltend, soll er auf den 40-Jährigen zugegangen sein. Dann soll er ohne weitere Vorwarnung die Waffe - eine Browning Kaliber 7,65 Millimeter - gezogen und geschossen haben. Der Rentner verfehlte sein Opfer. Bei der Schussabgabe soll er aber in Tötungsabsicht gehandelt haben, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. An weiteren Versuchen, die Tat umzusetzen, habe den Angeklagten nur die Flucht des Geschädigten gehindert.
Bürgerkriegsähnliche Zustände
Eine Tat mit einer langen und blutigen Vorgeschichte: Die Wahlen zum Ortsvorsteher in der türkischen Heimatgemeinde beider Familien sollen vor vier Jahren Auslöser der Fehde gewesen sein. Offenbar unterstützten beide Seiten unterschiedliche Kandidaten.
Mehrere Verwandte des Angeklagten sollen bei den dadurch entstandenen Auseinandersetzungen von der Gegenseite erschossen worden sein. Es soll zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen gekommen sein, bei denen ein Haus niedergebrannt wurde und zuletzt sogar das türkische Militär eingreifen musste, um in der Ortschaft wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Der 40-Jährige soll sich bereits vor mehreren Jahren erstmals bei der Polizei in Duisburg gemeldet haben, weil er sich vom Angeklagten bedroht fühlte.
Da der eigentliche Verteidiger des 70-Jährigen gestern verhindert war, vertrat ihn kurzfristig ein Kollege. Mit Rücksicht darauf wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Das Verfahren soll heute mit der Einlassung des Angeklagten und Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Insgesamt sind bislang bis Mitte Juni sieben weitere Verhandlungstage vorgesehen.