Duisburg. . Gleich zwei Väter standen aktuell vor dem Duisburger Landgericht, weil sie ihre Kinder im Säuglingsalter misshandelt hatten. Beide Kinder haben die Tat zwar überlebt, trugen aber erhebliche gesundheitliche Schäden davon. Einer der Väter muss ins Gefängnis, der andere ist möglicherweise schuldunfähig.
Bis zuletzt hatte ein 25-jähriger Marxloher seine Unschuld beteuert. Doch sein Versuch, eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen Misshandlung Schutzbefohlener in zweiter Instanz abzuwenden, scheiterte: Das Landgericht wies die Berufungen des Angeklagten wie der Staatsanwaltschaft am Mittwoch zurück.
Nach dreitägiger Hauptverhandlung waren die Richter davon überzeugt, dass der 25-Jährige am 19. Dezember 2011 seinen erst wenige Wochen alten Sohn so heftig geschüttelt hatte, dass der Kopf des Säuglings hin und her schlug. Nervenbahnen und Blutgefäße wurden zerrissen. Es entstanden irreparable Hirnschäden. Es müsse befürchtet werden, dass das Kind nie wieder ein normales Leben führen könne, so die Richter.
Veränderungen am Säugling bemerkt
Medizinisch gebe es keine andere Erklärung, als dass der Angeklagte seinen Sohn geschüttelt habe. Er hatte nach eigener Aussage die Veränderungen bei dem Kind, die laut Medizinern bei Säuglingen nach wenigen Sekunden eintreten, sofort bemerkt.
Die genauen Tatumstände blieben im Dunkeln. Sicher, so die Richter, sei nur, dass die Beziehung der Eltern, die in erster Instanz noch den Eindruck einer harmonischen Partnerschaft zu vermitteln suchten, zur Tatzeit durch zahllose Streitigkeiten gekennzeichnet war, zu denen auch Handgreiflichkeiten gehörten. Möglicherweise sei das Baby in einen solchen Streit geraten.
Noch ein Schütteltrauma
Zeitgleich mit dem Berufungsurteil begann im Justizgebäude am König-Heinrich-Platz schon das nächste ähnliche Verfahren. Ein 32-jähriger Homberger steht vor dem Amtsgericht. Am 5. Oktober 2012 soll er seinen fünf Monate alten Sohn so schwer geschüttelt haben, dass das Kind Hirnblutungen erlitt, an denen es fast gestorben wäre.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Das Baby sei ihm beim Füttern beinahe heruntergefallen. Als er es auffing und wieder an sich zog, sei der Kopf des Kindes vor und zurück geprallt. Zwei medizinische Gutachter hielten die Darstellung des 32-Jährigen allerdings für extrem unwahrscheinlich. Das Verletzungsbild lasse auf ein sehr viel stärkeres Schütteln schließen.
Gutachten zur Schuldunfähigkeit
Im letzten Moment fiel dem Verteidiger ein, dass seinem Mandanten im Rahmen eines Sorgerechtsstreits schwere psychische Störungen attestiert worden waren. Er beantragte ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit. Das Schöffengericht gab dem Antrag statt. In einigen Monaten startet das Verfahren von vorn.