Düsseldorf. . Die CDU im NRW-Landtag will eine weitere „Armutswanderung“ aus Osteuropa eindämmen. Wer innerhalb von drei Monaten keine Beschäftigung und ausreichende Finanzmittel nachweisen könne, soll nach Ansicht von CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann ausgewiesen werden.

Die CDU-Opposition im NRW-Landtag will mit politischen Initiativen auf allen staatlichen Ebenen die weitere „Armutswanderung“ aus Osteuropa eindämmen und Flüchtlinge notfalls ausweisen. „Falsch verstandene Toleranz ist fehl am Platz“, sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann in Düsseldorf.

Personen aus der EU, die innerhalb von drei Monaten keine Beschäftigung und für sich oder ihre Angehörigen keine ausreichenden Finanzmittel nachweisen könnten, müssten in ihr Herkunftsland ausgewiesen werden. Im Artikel 7 der EU-Richtlinie 2004/38/EG sei der Aufenthalt an die Bedingung geknüpft, dass diese Personen „während ihres Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen“, zitierte Laumann. „Das EU-Recht gibt jederzeit die Möglichkeit, EU-Bürger auszuweisen, die diese Bedingungen nicht erfüllen.“

Laumann: Behörden sollen bei der Anerkennung der Selbstständigkeit „genauer hinsehen“

Laumann erinnerte daran, dass auch ein Krankenversicherungsschutz im Aufnahmestaat Pflicht sei. Zudem müssten die zuständigen Behörden vor allem bei der Anerkennung der Selbstständigkeit von Zuwanderern „genauer hinsehen“. Hier seien hinreichendes Startkapital, Geschäftsräume und ein Geschäftskonto erforderlich.

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Nach Angaben der NRW-Landesregierung haben sich von 2006 bis 2011 insgesamt rund 47 000 Menschen aus Bulgarien und Rumänien ganz oder zeitweise in NRW niedergelassen. Seit 2012 konzentrieren sich Armutszuwanderer aus Osteuropa vor allem in den Revierstädten Dortmund und Duisburg. In den beiden Städten wurden bis Mitte 2012 zusammen 8203 osteuropäische Zuwanderer registriert. „Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat keine Antwort darauf gibt“, sagte Laumann.

Auch der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok betonte, dass es innerhalb der EU keine Asylgründe für Bürger Rumäniens und Bulgariens geben könne. Alle Staaten der EU müssten ein Maß an Rechtsstaatlichkeit erfüllen, so dass Gründe für Flucht und Asyl ausgeschlossen seien, sagte Brok. Der CDU-Politiker forderte die zuständigen Behörden auf, vor der Anerkennung der Selbstständigkeit der Zuwanderer genaue Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit anzustellen.