Duisburg.

In zweiter Instanz muss sich seit Dienstag ein 25-Jähriger wegen Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Am 19. Dezember 2011 soll er seinen erst wenige Wochen alten Sohn so stark geschüttelt haben, dass das Kind irreparable Hirnschäden erlitt.

Das Amtsgericht Hamborn hatte im Juli 2012 keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten gehabt und ihn zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte zog in die Berufung.

Angeklagter beteuert seine Unschuld

Vor dem Landgericht beteuerte er mit stockender Stimme und sichtlich bewegt erneut seine Unschuld: Er habe ein Elektrogerät repariert und das Kind auf einer Couch abgelegt. Es sei alles in Ordnung gewesen. Als er einige Zeit später wieder hinsah, habe der Säugling Schaum vor dem Mund gehabt. „Als ich ihn hochhob, merkte ich, dass er nicht mehr atmete.“

Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin - die Mutter des Kindes -, die sich zur Tatzeit gerade im Keller aufgehalten hatte, riefen sofort den Notarzt. „Im Krankenhaus hat man uns damit konfrontiert, dass das Kind misshandelt worden sei. Wir glauben das aber nicht voneinander“, so der Angeklagte.

Für das Verfahren sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.