Duisburg/Oberhausen. . Die Polizei intensiviert die Suche nach dem Unbekannten, der in Duisburg und Oberhausen über 200 Autoreifen zerstochen hat. Neben der Bildung einer Sonderkommission haben die Ermittler eine DNA-Analyse angeordnet. Doch auch wenn der Täter gefunden wird, haben Betroffene geringe Aussichten auf Schadensersatz.
Mit Hilfe einer DNA-Analyse will die Polizei dem nach wie vor flüchtigen Täter auf die Schliche kommen, der in der Nacht auf Samstag in Meiderich und Oberhausen-Alstaden über 200 Reifen an rund 180 Pkw durch Messerstiche aufgeschlitzt und zerstört hatte (wir berichteten).
An mehreren betroffenen Autos fanden die Ermittler Blutspuren, was darauf hinweist, dass sich der Unbekannte bei seinen Taten verletzt hat. Die DNA soll mit den Daten aus der Datei der registrierten Straftäter abgeglichen werden. Die Polizei bittet aber auch darum, dass sich jene Zeugen melden, denen in ihrem Umfeld Personen mit frischen Schnittwunden aufgefallen sind.
Zeuge konnte den Täter beschreiben
Ein Zeuge aus Oberhausen hat folgende Täterbeschreibung abgegeben: männlich, etwa 18 Jahre, dunkle lockige Haare, fuhr ein Mountainbike, trug eine dunkle Jeans, eine helle Jacke und einen dunklen Rucksack.
Rund zwei Drittel der Wagen wurden auf Oberhausener Stadtgebiet zerstört, das andere Drittel auf Duisburger Boden. Hinweise an die hiesige Polizei (0203/2800) oder die Polizei Oberhausen (0208/8260).
Aussicht auf Schadensersatzzahlung ist gering
Duisburg Polizeisprecher Ramon van der Maat erklärte, dass der erste Anruf bei der Polizei in der Nacht auf Samstag um 1.36 Uhr eingegangen sei. Bis zum Samstagnachmittag folgten die Hilferufe zahlreicher weiterer Betroffener. „Jeder Fall sollte bei der Polizei angezeigt werden“, rät van der Maat all jenen Opfern des Reifenschlitzers, die sich bislang noch nicht gemeldet haben.
Wobei die Aussicht auf Schadensersatzzahlung in einem Vandalismus-Fall wie diesem recht gering ist: Nur über eine Vollkaskoversicherung ist das abgedeckt. Die Gesamtschadenssumme liegt bei 40.000 Euro. Das Strafmaß für Sachbeschädigungen wie diese reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.