Duisburg. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die frühere Leiterin des städtischen Eigenbetriebs Einkauf und Service Duisburg (ESD). Diese soll in 78 Fällen Kreditkarten für private Einkäufe benutzt haben. Die Karten waren der Chef-Einkäuferin zu dienstlichen Zwecken überlassen worden.

Drei Jahre nach ihrer Suspendierung sind die Ermittlungen gegen die frühere Leiterin des städtischen Eigenbetriebs Einkauf und Service Duisburg (ESD) abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage beim Amtsgericht wegen Untreue. In 78 Fällen soll die damalige städtische Chef-Einkäuferin ihr zu dienstlichen Zwecken überlassene Kreditkarten für private Einkäufe missbraucht haben.

So sollen mit den Plastikkärtchen private und nicht genehmigte Reisen ebenso bezahlt worden sein, wie etliche Tankfüllungen für den Privatwagen. Ebenso wenig dienstlich begründet gewesen sein sollen auch Einkäufe in Supermärkten oder Bestellungen im Internet, die an die Privatadresse der ESD-Chefin geliefert wurden.

Mitarbeiter gab Tipp

Untersuchungen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt waren aufgrund des Hinweises eines städtischen Mitarbeiters in Gang gekommen. Zunächst hatten für 178 Ausgaben in Gesamthöhe von mehr als 30.000 Euro Belege gefehlt. Für einen Teil reichte die suspendierte ESD-Chefin sie nach. Der Rest bildet nun wohl den Kern der Anklage.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss in den nächsten Wochen das Amtsgericht entscheiden. Dann erst wird auch ein Verhandlungstermin festgelegt werden.

Einkauf und Service Duisburg nicht in Zentralverwaltung

Die Einkauf und Service Duisburg war im Jahre 2008 gegründet worden, um das Chaos bei den Bestellungen verschiedener städtischer Ämter und Institutionen zu koordinieren. Überlegungen, den städtischen Einkauf wieder in die Zentralverwaltung zurückzuführen, die laut wurden, nachdem dessen Leiterin in den Verdacht der Untreue geraten war, wurden offenbar nicht weiter verfolgt.