Duisburg/Düsseldorf. Der Druck auf NRW-Staatssekretärin Kaykin (SPD) wegen Missmanagements bei der Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh wächst. Ein Prüfbericht des Landesrechnungshof konkretisiert Vorwürfe zum Bau des Zentrums. So sollen 2,8 Millionen Euro Fördergelder nicht korrekt vergeben und verwendet worden sein.
NRW-Sozialstaatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) gerät wegen ihrer früheren Tätigkeit für die Begegnungsstätte der Moschee in Duisburg-Marxloh weiter unter Druck. Nachdem ihr im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Sozialbetrug nach Ansicht von Strafverfolgern bereits der Unterhalt einer schwarzen Kasse in der Begegnungsstätte, sowie die Beschäftigung mindestens eines Schwarzarbeiters nachgewiesen werden konnte, kritisiert nun der Landesrechnungshof NRW den Bau der Moschee-Begegnungsstätte selbst. Kaykin war Geschäftführerin dieser Anstalt. Nach Recherchen der WAZ-Mediengruppe entdeckten die unabhängigen Buchprüfer bei einer Untersuchung des Projektes erhebliche Mängel.
Insgesamt wurde der Bau der Begegnungsstätte unter Kaykin mit 3,5 Millionen Euro vom Staat gefördert. Das Gotteshaus selbst galt als nicht förderfähig. Der gesamte Komplex von Moschee und Begegnungsstätte kostetet rund 9 Millionen Euro, die Lücke zwischen Förderung und Gesamtkosten deckte die muslimische Gemeinde.
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Aufträge nicht korrekt, Mittel zweckentfremdet
Nach Ansicht der Prüfer gab es bei der Vergabe von staatlichen Mitteln in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro Unregelmäßigkeiten. Aufträge für Bauarbeiten wurden nicht korrekt vergeben, förderfähige Teilprojekte wurden falsch berechnet und Mittel zweckentfremdet. Gleichzeitig kritisierten die Prüfer, dass die Begegnungsstätte nicht wie zugesagt kostendeckend geführt werde, sondern immer noch Defizite mache. Die Fördermittel hat die Stadt Duisburg erhalten, die sie an die Moschee-Begegnungsstätte weitergereicht hat.
Der Landesrechnungshof (LRH) hat die negativen Prüfungsergebnisse bereits im Mai 2012 an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gemeldet. Diese prüft seither, ob Geld von der Stadt Duisburg und dann weiter von Begegnungsstätte der Moschee zurückgefordert werden muss.
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Forderungen zum Teil bereits verjährt
Viel wird es allerdings nicht sein, was zurückgeholt werden kann. So geben die Prüfer an, dass ein Teil der potentiellen Forderungen bereits verjährt ist.
Bislang hielt der Landesrechnungshof den Prüfbericht unter Verschluss. Erst nach einer erfolgreichen Klage der WAZ-Mediengruppe auf Auskunft vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gaben die Prüfer nun die Ergebnisse ihrer Arbeit bekannt.
Islamarchiv mit 80.000 Euro gefördert - es existiert bis heute nicht
So stellten sie etwa fest, dass ein mit rund 80.000 Euro gefördertes Islamarchiv in der Begegnungsstätte bis heute nicht existiert, stattdessen werde der für das Archiv vorgesehene Raum als Veranstaltungsort genutzt. Mittel für die Ausstattung einer Küche, für Beratungsleistungen sowie für Personalausgaben zur Vorbereitung des Islamarchiv seien dem LRH-Bericht zufolge zweckentfremdet worden. Insgesamt geht es laut Prüfern in diesem Fall um rund 206.000 Euro. Allein durch die Falschberechnung der förderfähigen Gesamtkosten bekam die Begegnungsstätte unter Kaykin laut LRH rund 140.000 Euro zuviel an Förderungen. Weiter seien Bauaufträge in Höhe von insgesamt 2,45 Millionen Euro falsch vergeben worden.
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Die Bezirksregierung will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zur Sache äußern. Ein Rechtsanwalt von Sozialstaatssekretärin Kaykin sagte, er könne seiner Mandantin nicht empfehlen, sich zu einem noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zu äußern.
Die Unterstützung für Kaykin in der NRW-Landesregierung hatte nach Bekanntwerden der schwarzen Kasse und des Sozialbetrugs in der Begegnungsstätte stark nachgelassen. Die CDU fordert den Rücktritt von Kaykin. Die SPD-Politikerin selbst hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.