Düsseldorf. . Die Staatssekretärin Zülfiye Kaykin soll Sozialbetrug begangen haben. Der Landtag lehnt einen Eilantrag der CDU auf Entlassung allerdings ab. Guntram Schneider, NRW-Minister für Arbeit und Soziales, sagt: “Wir warten auf eine juristische Klärung“.
Der Düsseldorfer Landtag hat die Entlassung der unter dem Verdacht des Sozialbetrugs stehenden NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) abgelehnt. SPD, Grüne und Piraten wiesen einen Eilantrag der CDU-Fraktion auf Entlassung zurück. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt unter dem Verdacht, dass Kaykin in ihrer früheren Funktion als Geschäftsführerin des türkisch-islamischen Begegnungszentrums in Duisburg-Marxloh für einen Mitarbeiter keine Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in die Sozialversicherung abgeführt hat.
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NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) erklärte, er sehe keine Veranlassung für eine Beurlaubung von Kaykin. „Ob die Staatssekretärin das Amt ruhen lassen möchte, muss sie selbst entscheiden.“ Im Rechtsstaat gelte die Unschuldsvermutung, sagte Schneider. Nach einer juristischen Klärung werde er die Angelegenheit beurteilen und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. „Darauf können Sie sich verlassen.“
Kaykin zahlte 3770 Euro nach
Schneider warf der CDU vor, die Staatssekretärin für einen Vorgang strafrechtlich verantwortlich zu machen. „Das ist rechtsstaatswidrig und auch verfassungswidrig.“ Kaykin hatte nach Einleitung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen 3770 Euro Sozialabgaben nachgezahlt.
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Zuvor hatte der CDU-Abgeordnete Oliver Wittke den Eilantrag für eine Entlassung Kaykins damit begründet, dass es Sozialmissbrauch und eine „schwarze Kasse“ in der Moschee gegeben habe. Ein Fall, dass jemand als Staatssekretärin im Sozialministerium arbeite und unter dem Verdacht des Sozialmissbrauchs stehe, sei einzigartig. Die CDU warf dem Minister vor, das notwendige Disziplinarverfahren zu verweigern. Sprecher von SPD und Grünen kritisierten die Vorverurteilung der Staatssekretärin. Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung. „Sollte sich der Vorwurf bestätigen, ist eine Entlassung zwingend“, sagte FDP-Politikerin Angela Freimuth. „Allerdings täte sich die Staatssekretärin selbst einen Gefallen, wenn sie die Tätigkeit ruhen ließe.“