Duisburg. In Krimi-Serien werden mit DNA-Tests Mörder überführt, im realen Leben ermöglicht ein solcher Test einem Uhu womöglich ein Leben in Freiheit. Denn dank des DNA-Tests steht fest, dass der im Sauerland aufgegriffene Vogel aus Europa stammt. Anderenfalls hätte er lebenslänglich in Gefangenschaft bleiben müssen.

Dank einer DNA-Analyse kann ein Uhu in Duisburg künftig womöglich in Freiheit leben. Forscher der Zoologischen Staatssammlung München konnten mit Hilfe einer Gendatenbank klären, dass die Eule, die vor etwa einem Jahr im Sauerland in einer Auffangstation gelandet war, aus Europa stammt. Nur heimische Tiere dürfen in die Freiheit entlassen werden - zum Schutz vor der Ausbreitung fremder Arten, die das Gleichgewicht in der Natur unwiederbringlich durcheinanderbringen können, wie die Staatssammlung am Dienstag mitteilte.

Der Vogel war aufgefallen, weil er in Duisburg die Nähe zu Menschen suchte und sehr zutraulich wirkte. Wegen seiner für heimische Uhus untypischen Gefiederfarbe vermutete der Leiter der Auffangstation, dass es sich um eine asiatische Art handelte. Hätte sich das bestätigt, hätte das Tier lebenslang in Gefangenschaft bleiben müssen.

Zoo als Alternative zur Freiheit

Nun wird geprüft, ob der Uhu im Frühjahr freigelassen werden kann. Weil er offenbar von Menschen aufgezogen wurde, kann er sich kaum selbst mit lebenden Tieren ernähren. "Das wäre aber die Grundvoraussetzung: Die Frage, ob er sich selbst langfristig erhalten kann", sagte Randolph Kricke von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Duisburg.

Sollte er nicht freikommen, habe der Uhu auf jeden Fall eine Chance im Zoo. Denn nach der DNA-Analyse durch den Genforscher Jerome Moriniere von der Zoologischen Staatssammlung handelt es sich um einen reinrassigen europäischen Uhu (Bubo bubo) und nicht um einen Bengalenuhu (Bubo bengalensis) aus Asien.

"Damit käme er als Zuchttier infrage", sagte Kricke. Wäre er ein Mischling gewesen, wäre seine Zukunft ungewiss gewesen - dann hätte man ihn vielleicht sogar einschläfern müssen. Auch privat hätte sich niemand erbarmen dürfen, weil es für das Tier keine offiziellen Papiere gibt. (dpa)