Ankläger fordert lebenslang für Todesschützen von Duisburg-Beeck
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Duisburg. . Der Anklagevertreter hat keine Zweifel: Der 35-jährige Türke, der am 6. Februar an der Karl-Albert-Straße in Duisburg-Beeck einen 39-jährigen Nachbarn erschossen hat, handelte mit direktem Tötungsvorsatz. Das könne nur lebenslänglich wegen Mordes bedeuten. Nun steht noch das Urteil aus.
Nach zwölftägiger Hauptverhandlung hatte der Anklagevertreter keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz handelte. Heimtückisch habe der Täter auf den arg- und wehrlos in einem Auto sitzenden Mann mehrere Schüsse abgegeben und weiter geschossen, als der Mann sich kriechend zu retten versuchte. „Direkter kann ein Tötungsvorsatz gar nicht sein.“
Staatsanwaltschaft glaubt Angeklagtem nicht
Die Version des Angeklagten, er habe die Nerven verloren, als das Opfer, das er für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich machte, ihn durch ein freches Grinsen gereizt habe, sah der Staatsanwalt als widerlegt an. Vielmehr habe der 34-Jährige eine für ihn günstige Situation ausgenutzt.
Mit Pistole erschossen
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In einem ebenso langatmigen wie unstrukturierten Plädoyer forderte der Verteidiger dagegen, den 35-Jährigen lediglich wegen Totschlags zu verurteilen. Sein Mandant habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, als er dem Opfer zufällig über den Weg lief. „Es war eine schicksalhafte Begegnung.“ Eine Begegnung, bei der in dem 35-Jährigen die Wut über den Nachbarn, dem er ein Verhältnis mit seiner Frau unterstellte, und die Trauer über die Trennung von Frau und Kindern hochgekocht sei.
Urteil am Dienstag
Ein Psychologe hatte keine schuldmindernden Faktoren aus dem ableiten können, was er in der Verhandlung erfahren hatte. Weitergehende Erkenntnisse waren dem Arzt verwehrt geblieben, weil der Angeklagte zwar mehrfach sein Einverständnis zu einer Untersuchung signalisierte, dem Gutachter aber dann das Gespräch verweigerte.
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