Duisburg. .

Sobald eine Neuberechnung der Müllgebühren für Duisburg vorliegt, werden die Gebührenzahler mögliche Rückvergütungen erhalten. Der Vorstand der Wirtschaftsbetriebe, Thomas Patermann, war im Sinne der Bürger auf ,Nummer sicher’ gegangen: Kurz vor den Beratungen des Umweltausschusses am Dienstag über die Abfallgebühren-Satzung für 2013 legte die Stadt eine neue, erweiterte Beschlussvorlage auf den Tisch, in der vom Rat „ausdrücklich die Entscheidung“ begrüßt wird, alle Abfallgebührenbescheide für 2013 unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen.

WBD wollen in die Berufung

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass die Berechnung der Gebühren nicht richtig ist, wollen die Wirtschaftsbetriebe die Zulassung der Berufung beantragen, um ein höchstrichterliches Urteil zu der Berechnungsmethode zu erhalten. Sowohl das letztinstanzliche Urteil wie auch das Ergebnis der bereits Anfang des Jahres von Oberhausen (ebenfalls Anteilseigner wie Kunde der Müllverbrennungsanlage GMVA) beantragten Preisprüfung durch die Bezirksregierung sollen dann in die Neuberechnung einfließen. Das Ergebnis der Preisprüfung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Doch bis eine Neuberechnung vorliegt, wird die derzeitig gültige Gebührensatzung auch für das kommende Jahr gelten. Thomas Patermann, Vorstand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg: „Man kann heute nicht sagen, wann es ein endgültiges Urteil geben wird.“ Patermann kündigte zudem an, dass auf seine Bitte hin das Rechnungsprüfungsamt den Prozess der Neuberechnung begleiten werde.

Entscheidung fiel gegen CDU und DWG

Die Entscheidung im Ausschuss fiel gegen CDU und DWG. Während die DWG dagegen stimmte, weil sie zunächst das Urteil analysieren will, beteiligte sich die CDU nicht an der Abstimmung, weil die Fraktion noch Beratungsbedarf sieht. Die Mehrheit folgte nicht ihrem Vorschlag, die Abstimmung über die Satzung erst im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat zu treffen.

Nicht beantworten konnte Patermann die Nachfrage der Linken, ob die Wirtschaftsbetriebe möglicherweise durch den Vertrag den höheren Preis an die GMVA zahlen, den Bürgern jedoch nur den neuen und vermutlich (viel) niedrigeren Preis in Rechnung stellen muss.

Patermann sicherte zu: „Jeden Euro, den wir von der GMVA zurückbekommen, werden wir an die Gebührenzahler auch weitergeben.“