Duisburg. Quartett hatte 26-Jährige laut Anklage zur Prostitution gezwungen. Doch die Vernehmung der Hauptbelastungszeugin ließ daran Zweifel aufkommen.

An einem Punkt hatte gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte niemand Zweifel: Eine 26-jährige Frau war im März 2011 der Prostitution nachgegangen. Ob sie dazu gezwungen worden war, wie es die Anklage drei Männern im Alter von 30 und 32 Jahren aus Duisburg und Essen und einer 25-Jährigen vorwarf, war am Ende des Verfahrens fraglich.

Menschenhandel und Zuhälterei lautete der Vorwurf gegen die zwei Hauptangeklagten: Sie hätten die Geschädigte gezwungen, auf dem Straßenstrich in Duisburg und Essen zu arbeiten und ihr die Einnahmen abgepresst. Die beiden anderen Angeklagten mussten sich wegen Beihilfe verantworten: Die 25-Jährige - selbst Prostituierte - hatte angeblich beim Überwachen geholfen, der Vierte im Bunde seine Wohnung in Walsum als Unterkunft für die Haupttäter und die Geschädigte zur Verfügung gestellt.

Zeugin weiß auf viele Fragen keine Antwort

Nur zwei der Angeklagten machten Angaben zur Sache: Die junge Frau gab zu, dass sie die Hauptbelastungszeugin mit auf den Strich genommen habe. Sie habe aber den Eindruck gehabt, dass die 26-Jährige das freiwillig tat. Ein 32-jähriger Walsumer räumte ein, er habe seine Wohnung den Mitangeklagten zur Verfügung gestellt, weil er ohnehin bei seiner Freundin gelebt habe. Was die Kumpels dort veranstaltet hätten, wisse er nicht.

„Das weiß ich nicht mehr so genau“, war die Antwort der Hauptbelastungszeugin auf die meisten Fragen. Die Norddeutsche berichtete, sie sei durch das Internet an einen der Angeklagten geraten. Der Mann habe ihr einen Job versprochen. „Ich dachte, ich sollte Kellnern.“ Stattdessen habe sie sich auf dem Straßenstrich wiedergefunden. Wieso sie nie versuchte, Behörden oder Polizei um Hilfe zu bitten, konnte die Zeugin nicht erklären.

Freispruch durch Schöffengericht

Eine weitere Prostituierte, bei der die Hauptzeugin kurze Zeit gewohnt hatte, wusste dafür zu berichten, dass die 26-Jährige auch noch auf den Strich gegangen sei, nachdem sie ihren Zuhälter verlassen hatte. Strafanzeige habe die Frau erst gestellt, als die Bekannte ihr mitteilte, dass sie ihr kein Obdach mehr gewähre. „Sie ist dann in ein Frauenhaus.“

Überraschenderweise sah der Staatsanwalt die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Er beantragte Haftstrafen zwischen acht Monaten und dreieinhalb Jahren und musste sich dafür von der Verteidigung den Vorwurf gefallen lassen, in einer anderen Verhandlung gewesen zu sein. Der von den Anwälten geforderte Freispruch kam dafür nach kurzer Beratung des Schöffengerichts.