Duisburg. . Aus Liebe, im Glauben an eine gemeinsame Zukunft war die 23-Jährige für ihren Freund auf den Strich gegangen: Der 29-Jährige fand sich im Amtsgericht Duisburg aber wegen Zuhälterei, Raub und Körperverletzung auf der Anklagebank wieder.

Was eine 23-Jährige aus Marxloh am Montag vor dem Amtsgericht berichtete, war ein typischer Fall: Die junge Frau hatte an die große Liebe geglaubt, war sogar bereit gewesen, für ihren Freund auf den Strich zu gehen. Der 29-Jährige fand sich wegen Zuhälterei, Raub und Körperverletzung auf der Anklagebank wieder.

Zwischen Juli 2009 und Februar 2010 hatte er laut Anklage die horizontale Berufstätigkeit seiner Freundin kontrolliert. Weil die nicht immer bereit war, ihr hart verdientes Geld herzugeben, hatte der Angeklagte in mindestens einem Fall die Tageseinnahmen mit Gewalt genommen. In einem anderen Fall hatte er etwas dagegen, dass seine Freundin ihre Eltern besuchte. Dafür setzte es Ohrfeigen.

Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Seine ehemalige Freundin hatte dafür um so mehr zu sagen. Der Angeklagte habe kurz nachdem sie ihn kennen lernte, seinen angeblich lukrativen Job verloren. „Er sagte, wir könnten uns doch was gemeinsam aufbauen.“ Gemeint war die Prostitution, bei der die junge Frau bereits einschlägige Erfahrung besaß. „Ich wollte damit zwar eigentlich nichts mehr zu tun haben, aber ich habe ihn geliebt“, so die 23-Jährige.

Das Urteil: 22 Monate mit Bewährung

Von ihren Tageseinnahmen habe sie meist nur einen Hunderter gesehen, selbst wenn sie das Zehnfache verdiente. Und die Zeugin bestätigte die beiden angeklagten Übergriffe ihres Ex, obwohl sie Mühe hatte, die Taten zeitlich und räumlich einzuordnen.

Aber darauf kam es nicht mehr an. Nach einem Rechtsgespräch gestand der 29-Jährige den Raub und die Körperverletzung ein. Den Anklagepunkt der Zuhälterei ließ das Gericht fallen. Schließlich hatte die Zeugin nicht berichtet, dass sie dazu gezwungen worden sei und auch der Grad der Ausbeutung durch ihren Ex-Freund erschien den Juristen fragwürdig.

Wegen Raubes und Körperverletzung wurde der 29-Jährige zu 22 Monaten mit Bewährung verurteilt. Will er um das Gefängnis herumkommen, muss er sich drei Jahre lang straffrei führen. Obendrein muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.